Inhalt
Datum: 06.09.2005

Veröffentlichung der Angaben der Mandatsträger nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Nach § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen haben Ortsvorsteher, Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) gegenüber der Bürgermeisterin schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

Die von den Mandatsträgern erhobenen Daten liegen während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, Zimmer 204 (Herr Kelle), aus.

Lübbecke, den 06.09.2005 

Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

nach oben zurück