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Datum: 24.03.2011

Veröffentlichung der Angaben der Mandatsträger nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Nach § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Ortsvorsteher, die Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) sowie der Hauptverwaltungsbeamte schriftlich Auskunft über ihre ausgeübten Tätigkeiten und Mitgliedschaften zu geben.

Die Angaben können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, Zimmer 204, eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie deren Aktualisierung bei den jeweiligen Meldepflichtigen liegt.

Lübbecke, den 21.03.2011

Der Bürgermeister
Eckhard Witte

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