Veröffentlichung der Angaben der Mandatsträger nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen haben Ortsvorsteher, Rats- und Ausschussmitglieder (Mandatsträger) gegenüber der Bürgermeisterin schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Die von den Mandatsträgern erhobenen Daten liegen während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, Zimmer 204, aus.
Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.