Unterstützung für familiäre Netzwerke und pflegende Angehörige unbedingt notwendig
Minden-Lübbecke, 23.02.2007
Unterstützung für familiäre Netzwerke und pflegende Angehörige unbedingt notwendig
Auf Einladung der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz, der Gleichstellungsstelle, dem Gesundheits- und Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke sowie der Ärztekammer Westfalen-Lippe hielt Frau Dr. rer. medic. Dagmar Dräger, Leiterin des Projektbereiches "Demographischer Wandel und Alter" im Institut für Medizinische Soziologie der Charité-Universitätsmedizin in Berlin einen viel beachteten Vortrag zu den gesundheitlichen Belastungen pflegender Angehöriger.
Nachdem auf mittlerweile bekannte demographische Zusammenhänge hingewiesen wurde - steigende Lebenserwartung bei sinkender Gesamtbevölkerung sowie der deutliche Anstieg hochaltriger Menschen führen zukünftig zu einem Anstieg der Zahl von Personen mit chronischen Erkrankungen und psychischen Erkrankungen und letztlich auch zum Anstieg der Pflegebedürftigkeit - wies Frau Dr. Dräger auf die wichtigen Leistungen familiärer Netzwerke hin: "Nahezu 90 Prozent aller Pflegebedürftigen und chronisch kranken älteren Menschen in Privathaushalten werden von ihren Angehörigen aus dem engeren Familienkreis betreut", so Frau Dr. Dräger. Diese Aufgabe wird in der Regel als nicht zu hinterfragende Selbstverständlichkeit in 80% der Fälle von Frauen (Ehepartnerinnen, Töchtern und Schwiegertöchtern, Müttern) geleistet.
So hoch die Bereitschaft zur Pflege heutzutage ist, so hoch sind auch die damit verbundenen Belastungen. Neben dem ohnehin hohen zeitlichen Aufwand beeinflussen die mit der Pflegesituation verbundenen körperlichen und seelischen Anstrengungen die Gesundheit der Pflegenden. "Psychosomatische Gesundheitsstörungen und ein erhöhter Medikamentenkonsum ist bei vielen die Folge", so Frau Dr. Dräger.
Die Familie als unterstützendes Netz hat eine große Bedeutung in der Pflege. Ob dies auch zukünftig so sein wird, hängt entscheidend davon ab, inwiefern pflegende Angehörige von ihren Aufgaben entlastet werden können. Frau Dr. Dräger übt an dieser Stelle auch deutlich Kritik: "Zu hoffen sind insbesondere Veränderungen, die auf eine bessere Anerkennung der Pflegeleistung im Rahmen der Pflegeversicherung abzielen, aber auch eine Verbesserung von Rahmenbedingungen wie z.B. flexiblere Arbeitszeiten, Berücksichtigung der Zeiten häuslicher Pflege bei Rentenleistungen, bessere Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen."
Von der Pflegeversicherung werden je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit Kosten übernommen, die sich auf die Unterstützung bei den so genannten Alltagsverrichtungen beziehen wie etwa Hilfe beim Waschen, Essen, An- und Auskleiden und Zubereitung von Mahlzeiten. Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt, muss der Pflegebedürftige selbst tragen - bzw. wenn dieser dazu nicht in der Lage ist - der Sozialhilfeträger. Hinzu kommt ein recht geringer Beitrag (460,- EUR pro Jahr) aus dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, das insbesondere demenzkranke Menschen mit einem hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung unterstützt. Anspruchsberechtigt sind allerdings nur diejenigen, die in einer der Pflegestufen eingestuft sind und die nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung leben.
Neben den professionellen ambulanten Pflegediensten, den Angeboten zur Kurzzeit- und Tagespflege gibt es im Kreis Minden-Lübbecke eine Reihe von wichtigen Beratungsangeboten, die von pflegenden Angehörigen als auch von den älteren, häufig pflegebedürftigen Menschen selbst genutzt werden können. Zu nennen sind hier die Info-Zentren-Pflege in Minden, Bad Oeynhausen und Espelkamp. Neben diesen bieten die ambulanten Pflegedienste und die Verbände der freien Wohlfahrt Beratungsmöglichkeiten im gesamten Kreisgebiet an.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Maßnahme zum Erhalt und zur Stärkung von Familien und pflegenden Angehörigen, die von den Hausärzten umgesetzt werden soll. Von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) wurde eine Leitlinie für pflegende Angehörige entwickelt, die sich auf den Gesundheitszustand pflegender Angehöriger bezieht. Ihr Leitsatz lautet: "Pflege kann nur gut gehen, wenn es den Pflegenden selbst gut geht."
Die Vortragsfolien inkl. Statements von Frau Dr. Dräger können im Internet auf dieser Seite in den Rubriken der Kommunalen Gesundheits- und Pflegekonferenz, der Gleichstellungsstelle und nach Anklicken von "Downloads" / "Gesundheit" bzw. "Soziales" heruntergeladen bzw. eingesehen werden.