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Datum: 06.02.2007

Unterschutzstellung des ca. 13,03 ha großen neu auszuweisenden Naturschutzgebietes "Finkenburg" in der Stadt Lübbecke, Kreis Minden-Lübbecke,

Gemarkung Blasheim,
Flur 6, Flurstücke 46/5, 46/6, 145, 146 tlw., 251/51 tlw., 361, 362 tlw., 366 tlw., 368 tlw., 369;
Flur 18, Flurstück 481 tlw.;
Flur 21, Flurstücke 125 tlw. und 126.

Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das o. a neu auszuweisende Naturschutzgebiet gemäß § 42 a Abs. 1 und 3 sowie § 42 d in Verbindung mit den §§ 8, 20 und § 73 Abs. 1 Satz 2 des Landschaftsgesetzes (LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dez. 2005 (GV. NRW 2006 S. 35) und der §§ 12, 25 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) sowie § 20 des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Dezember 1994 (GV. NRW.1995 S. 2 / SGV. NRW. 792) - hinsichtlich der Regelungen zur Ausübung der Jagd im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen - durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Naturschutz zu stellen.

Der Verordnungsentwurf, die Übersichtskarte und die Naturschutzgebietskarte liegen in der Zeit vom 19. Februar 2007 bis zum 19. März 2007 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, während der Öffnungszeiten

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

und bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Zimmer A 227, während der Dienstzeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

zur allgemeinen Einsicht aus.

Darüber hinaus können die Unterlagen zur gleichen Zeit bei der Bürgermeisterin der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, Zimmer 709, während der Öffnungszeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

eingesehen werden.

Die Eigentümer und sonstigen Berechtigten können Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold oder beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Portastr. 13, 32423 Minden, schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Eingabe muss die vollständige Anschrift der Person, die den Einwand geltend macht, enthalten. Die Bedenken und Anregungen sollen näher begründet werden.

Es wird gemäß § 42 e Abs. 3 LG darauf hingewiesen, dass vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bis zum ln-Kraft-Treten der Naturschutzverordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind, soweit nicht in einer ordnungsbehördlichen Verordnung oder Verfügung zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes abweichende Regelungen getroffen werden. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist durch öffentliche Bekanntmachung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.

Die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftung bzw. Nutzung der Flächen bleibt von dem Veränderungsverbot unberührt.

Detmold, den 31.01.2007
Aktenzeichen 51.30 - 615

Bezirksregierung Detmold
- Höhere Landschaftsbehörde -
Im Auftrag
gez. Bremer

Die vorstehende Öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold am 05. Februar 2007 und im Kreisblatt für den Kreis Minden-Lübbecke am 08. Februar 2007 öffentlich bekannt gegeben. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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