Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2021
Der Mindestunterhalt für minderjähriger Kinder wird zum 1. Januar 2021 (gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung) erhöht. In der ersten Altersstufe von 369 Euro auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe von 424 Euro auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe von 497 Euro auf 528 Euro ansteigen.
Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2021 in der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) von 165 Euro auf 174 Euro, in der zweiten Altersstufe (sechs bis elf Jahre) von 220 Euro auf 232 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 293 Euro auf 309 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der Betrag, den der oder die Unterhaltsschuldnerin oder -schuldner zu erstatten hat.
Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.