Trinkwasserverkeimung in Preußisch Oldendorf
Seit dem Jahreswechsel 2010/2011 sind im Trinkwasser in Preußisch Oldendorf wiederholt Verunreinigungen aufgetreten. Trotz umfangreicher Maßnahmen und Sanierungsarbeiten durch die Stadtwerke Preußisch Oldendorf kam es immer wieder zu Verkeimungen des Trinkwassers. Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke ist in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Preußisch Oldendorf auf der Suche nach den Ursachen.
In diesem Zusammenhang erhielt das Gesundheitsamt des Kreises Mitte Juli davon Kenntnis, dass in einem Haus in Börninghausen anstatt des Trinkwassers der Stadtwerke Brauchwasser einer Interessentengemeinschaft aus den Leitungen floss. Die umgehende Überprüfung bestätigte den Verdacht und zeigte darüber hinaus, dass das Wasser verkeimt und nicht zum Genuss geeignet war. Daraufhin wurde ein Abkochgebot für das betroffene Haus ausgesprochen und ebenso ein Trinkverbot erlassen. Außerdem wurde durch den Hauseigentümer der ordnungsgemäße Umbau der Anlage veranlasst. Dies nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke zum Anlass, auf folgendes hinzuweisen:In Preußisch Oldendorf besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungspflicht für das städtische Trinkwassernetz. Daneben haben Wasserinteressentengemeinschaften die Erlaubnis, Betriebswasser (Brauchwasser) an ihre Mitglieder abzugeben.
Jedoch ist zu beachten, dass das Wasser der Wasserinteressengemeinschaft Eininghausen nicht den gesetzlichen Vorschriften für Trinkwasser entspricht. Es darf ausschließlich zu Brauchwasserzwecken, wie z.B. Gartenbewässerung und Viehtränken, verwandt werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Das von der Wasserinteressengemeinschaft abgegebene Brauchwasser entspricht nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich nicht den Qualitätsanforderungen an Trinkwasser. Es darf daher nicht als Trinkwasser verwendet werden, das heißt, es darf nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken, auch nicht zur Körperpflege oder zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit dem menschlichen Körper oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen benutzt werden.
Zum Hintergrund: Bei stichprobenartigen Begehungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Stadtwerke wurde festgestellt, dass die besuchten Haushalte überwiegend das Betriebswasser (Brauchwasser) der Interessenwassergemeinschaft Eininghausen als Trinkwasser nutzten und eine fachgerechte Trennung der vorhandenen Wasserinstallationen der Wasserinteressengemeinschaft vom städtischen Trinkwassernetz der Stadtwerke Pr. Oldendorf bei der Mehrzahl dieser Haushalte nicht bestand. Es besteht damit die Gefahr, dass durch Druckschwankungen im Netz das Brauchwasser in die Trinkwasserleitungen gelangt und diese mit gesundheitsgefährdenden Keimen verunreinigt. Um den potentiellen Eintrag von Keimen in das Trinkwassernetz der Stadtwerke zwingend auszuschließen, sind die fachgerechte Kennzeichnung und Trennung der Wasserleitungen erforderlich. Die Eigentümer wurden über die durchzuführenden technischen Maßnahmen informiert und aufgefordert, die Anlage fachgerecht umbauen zu lassen.
Das Gesundheitsamt wird prüfen, ob weitere Haushalte in Börninghausen Brauchwasser nutzen und Verbindungen zum Trinkwassernetz betreiben. Es wird diese Problematik weiter bearbeiten und notwendige Maßnahmen veranlassen.
In diesem Zusammenhang erhielt das Gesundheitsamt des Kreises Mitte Juli davon Kenntnis, dass in einem Haus in Börninghausen anstatt des Trinkwassers der Stadtwerke Brauchwasser einer Interessentengemeinschaft aus den Leitungen floss. Die umgehende Überprüfung bestätigte den Verdacht und zeigte darüber hinaus, dass das Wasser verkeimt und nicht zum Genuss geeignet war. Daraufhin wurde ein Abkochgebot für das betroffene Haus ausgesprochen und ebenso ein Trinkverbot erlassen. Außerdem wurde durch den Hauseigentümer der ordnungsgemäße Umbau der Anlage veranlasst. Dies nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke zum Anlass, auf folgendes hinzuweisen:In Preußisch Oldendorf besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungspflicht für das städtische Trinkwassernetz. Daneben haben Wasserinteressentengemeinschaften die Erlaubnis, Betriebswasser (Brauchwasser) an ihre Mitglieder abzugeben.
Jedoch ist zu beachten, dass das Wasser der Wasserinteressengemeinschaft Eininghausen nicht den gesetzlichen Vorschriften für Trinkwasser entspricht. Es darf ausschließlich zu Brauchwasserzwecken, wie z.B. Gartenbewässerung und Viehtränken, verwandt werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Das von der Wasserinteressengemeinschaft abgegebene Brauchwasser entspricht nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich nicht den Qualitätsanforderungen an Trinkwasser. Es darf daher nicht als Trinkwasser verwendet werden, das heißt, es darf nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken, auch nicht zur Körperpflege oder zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit dem menschlichen Körper oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen benutzt werden.
Zum Hintergrund: Bei stichprobenartigen Begehungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Stadtwerke wurde festgestellt, dass die besuchten Haushalte überwiegend das Betriebswasser (Brauchwasser) der Interessenwassergemeinschaft Eininghausen als Trinkwasser nutzten und eine fachgerechte Trennung der vorhandenen Wasserinstallationen der Wasserinteressengemeinschaft vom städtischen Trinkwassernetz der Stadtwerke Pr. Oldendorf bei der Mehrzahl dieser Haushalte nicht bestand. Es besteht damit die Gefahr, dass durch Druckschwankungen im Netz das Brauchwasser in die Trinkwasserleitungen gelangt und diese mit gesundheitsgefährdenden Keimen verunreinigt. Um den potentiellen Eintrag von Keimen in das Trinkwassernetz der Stadtwerke zwingend auszuschließen, sind die fachgerechte Kennzeichnung und Trennung der Wasserleitungen erforderlich. Die Eigentümer wurden über die durchzuführenden technischen Maßnahmen informiert und aufgefordert, die Anlage fachgerecht umbauen zu lassen.
Das Gesundheitsamt wird prüfen, ob weitere Haushalte in Börninghausen Brauchwasser nutzen und Verbindungen zum Trinkwassernetz betreiben. Es wird diese Problematik weiter bearbeiten und notwendige Maßnahmen veranlassen.