Für den ersten Fischerei-Schein ist eine Fischerprüfung erforderlich. Für die Abnahme dieser Prüfung sind folgende Termine festgesetzt worden:
Montag, 18. bis Mittwoch, 20. November 2013
Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens einzureichen bis zum 21. Oktober 2013 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, Zimmer 167.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf diese Fischerprüfung werden von den jeweils örtlichen Fischereivereinen abgehalten.