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Datum: 15.03.2007

Teileinziehung eines öffentlichen Straßenteilstücks

Das südliche Teilstück der "Winkelstraße" der öffentlichen Straße Gemarkung Nettelstedt Flur 08 Flurstück 834, gelegen nördlich der B 65 mit einer Länge von ca. 20 m wird hiermit gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) für den Kraftfahrzeugverkehr eingezogen, da die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegen.

Die Widmung für den Fußgänger- und Radverkehr bleibt weiterhin bestehen.

Die Absicht der Teileinziehung des Straßenteilstücks wurde am 29.11.2006 öffentlich bekanntgemacht.

Die innerhalb der gesetzlichen Frist eingegangene Einwendung wird zurückgewiesen.

Die Teileinziehung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Teileinziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4 in 32312 Lübbecke.

Lübbecke, den 15.03.2007

Stadt Lübbecke
Die Bürgermeisterin
In Vertretung:
Achim Wippermann
1. Beigeordneter

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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