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Tagesseminar zu neuen betreuungsrechtlichen Bestimmungen

Minden-Lübbecke, 21.05.2010

 

Tagesseminar zu neuen betreuungsrechtlichen Bestimmungen


Im Kreis Minden-Lübbecke werden für 6.300 Menschen rechtliche Betreuungen geführt. Zum 6. Mal hat die Betreuungsstelle des Kreises ein Tagesseminar für rechtliche Betreuer angeboten. Ehrenamtliche Betreuer, Vereinsbetreuer und selbständige Betreuer werden über die Amtsgerichte in Minden, Bad Oeynhausen, Lübbecke und Rahden bestellt.

Helmut Poggemöller, Leiter des Kreisjugendamtes, begrüßte die Gäste im Kreishaus und sagte: „Die Betreuungsstelle will zur Unterstützung der täglichen Betreuungsarbeit diese Fortbildungsreihe auch in Zukunft weiter fortsetzen. Wir möchten damit unseren Beitrag zur Sicherung der Qualität im Betreuungswesen leisten. Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke können so darauf vertrauen, auf fachlich gut ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer zu treffen.“

Oft übernehmen Familienmitglieder die rechtliche Betreuung ihrer Angehörigen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Angehörige nicht zur Verfügung stehen oder es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, dass Angehörige selbst die rechtliche Betreuung übernehmen. In diesen Fällen werden durch das zuständige Amtsgericht die sogenannten „Berufsbetreuer“ eingesetzt. Dieses können Vereinsbetreuer oder selbständig tätige Betreuer sein.

Für diesen Personenkreis und weitere Interessierte hat die Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke ein Tagesseminar zum Thema „Aktuelle Rechtsänderungen des Betreuungsrechtes angeboten“. Referent für die Fortbildung war Horst Deinert, Dipl.-Verwaltungswirt und –Sozialarbeiter, der dem Fachpublikum durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Betreuungsrecht sehr bekannt ist.

Zum Herbst 2009 ist das neue Betreuungs- und Unterbringungsverfahren in Kraft getreten, zugleich ist die Patientenverfügung gesetzlich definiert worden. Eine Reihe weiterer Bestimmungen wurde zum Herbst und Winter verändert, z.B. in Bezug auf Mündelgeldverwaltung oder Verjährung. Weitere Rechtsänderungen werden diskutiert und sind in Referentenvorschlägen vorliegend. Diese Fragen sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu betreuungsrechtlich relevanten Fragestellungen, insbesondere auch erste Rechtsprechung zu den geänderten Bestimmungen hat Horst Deinert fachkundig beantwortet.

Gudrun Hoffmeister ist selbständige Berufsbetreuerin aus Stemwede, eine der über 100 Teilnehmer des Seminars. Zur Tagung sagte sie: „Eine gelungene Veranstaltung. Neben einer Menge Sachinformation über die neuen rechtlichen Bestimmungen gab es genügend Raum für fachlichen Austausch mit Berufskollegen. Diese Fortbildungen der Betreuungsstelle unterstützen uns in unserer Arbeit.“

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