Tagesseminar für gesetzliche Betreuer beim Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Minden-Lübbecke, 23.06.2008
Tagesseminar für gesetzliche Betreuer beim Kreis Minden-Lübbecke
Anfang Juni fand zum 4. Mal ein Tagesseminar für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Kreis Minden-Lübbecke statt. Die Betreuungsstelle des Kreises hatte ins Kreishaus eingeladen und über 120 rechtliche Betreuerinnen und Betreuer nahmen an der Veranstaltung teil. Thema der Veranstaltung war „Die Gesundheitssorge - Grundlagen und Stolpersteine“.
Für die Veranstaltung konnte als Referentin die Rechtsanwältin Sybille M. Meier aus Berlin gewonnen werden. Die renommierte Expertin zum Betreuungsrecht ist Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht, Kommentatorin von Gesetzestexten und bekannt als Autorin verschiedener Handbücher. Seit 1985 führt sie selbst Betreuungen durch und ist als Verfahrenspflegerin beim Berliner Amts- und Landgerichten tätig.
Helmut Poggemöller, Leiter des Kreisjugendamtes, begrüßte die Gäste und formulierte: „Ziel der Betreuungsstelle ist es, diese Fortbildungsreihe auch in Zukunft mit weiteren spannenden Themen jährlich fortzusetzen. Wir möchten damit unseren Beitrag zur Sicherung der Qualität im Betreuungswesen leisten. Bürgerinnen und Bürger im Kreis Minden-Lübbecke können so darauf vertrauen, auf fachlich gut ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer zu treffen.“
Rund 6.100 Menschen werden zurzeit im Kreis Minden-Lübbecke rechtlich betreut - Tendenz steigend! Eine Betreuung erhalten Menschen, die sich aufgrund gesundheitlicher Probleme und/oder anderen Handicaps nicht mehr selbst rechtlich vertreten können. Die Anregungen für die Einrichtung einer Betreuung kommen meist aus dem familiären Umfeld, von Ärzten oder Alten- und Pflegeheimen. Das Vormundschaftsgericht beim jeweiligen Amtsgericht nimmt diese Anträge entgegen und lässt zur Prüfung ein medizinisches Gutachten erstellen. Außerdem bittet das Gericht die Betreuungsstelle um eine Stellungnahme. Karin Lohkamp von der Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke: „Wir machen uns vor Ort ein Bild vom betroffenen Menschen und der jeweiligen Situation. Es wird geprüft, ob tatsächlich eine Betreuung erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, prüfen wir, für welche Bereiche sie eingerichtet werden muss, z.B. für die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge oder andere Bereiche. Dann machen wir noch einen Vorschlag, wer die Betreuung übernehmen soll.“
Im Kreis Minden-Lübbecke übernehmen hauptsächlich Familienmitglieder die rechtliche Betreuung ihrer Angehörigen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Angehörige nicht zur Verfügung stehen oder es Angehörigen nicht möglich ist, selbst die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Dann werden durch das zuständige Amtsgericht so genannte „Berufsbetreuer“ eingesetzt. Dies können Vereinsbetreuer oder freiberuflich tätige Betreuer sein.
Die Fortbildungen der Betreuungsstelle haben das Ziel, die ehrenamtlichen, freiberuflichen und die Vereinsbetreuer zu qualifizieren. Das Thema Gesundheitsfürsorge spielt bei vielen Betreuungen eine zentrale Rolle. So erörterte die Berliner Referentin beispielsweise die Themen Zwangsbehandlung, Krankenhausbehandlung psychisch Kranker, Patientenverfügung und vieles andere mehr. Frau Meier: „ Das Thema stieß auf großes Interesse bei den Teilnehmenden, es gab viele Fragen aus dem Publikum, wir hätten noch lange weitermachen können.“
Gudrun Hoffmeister ist freiberufliche Betreuerin aus Stemwede und eine der über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars. Wie sie, äußerten sich ebenfalls viele andere Teilnehmer am Ende des Tages: „Eine gelungene Veranstaltung. Neben der Sachinformation zur Gesundheitssorge gab es genügend Raum für fachlichen Austausch mit Berufskollegen. Wiederholung im nächsten Jahr erwünscht.“
Die Planungen für das nächste Jahr haben schon begonnen.