Sturmwarnung
Kreis Minden-Lübbecke, 18.01.2007
Sturmwarnung für den Kreis Minden-Lübbecke
Der Deutsche Wetterdienst hat auch für den Kreis Minden-Lübbecke eine Unwetterwarnung herausgegeben. Im Laufe des heutigen Tages ist mit orkanartigen Stürmen mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 140 km/h in den Abendstunden sowie mit starken Niederschlägen zu rechnen. Es wird erwartet, dass der Sturm in der zweiten Nachthälfte abschwächt. Dennoch gilt die Unwetterwarnung bis Freitag, 19.01.2007, ca. 16.30 Uhr.
Bei Stürmen dieser Stärke beachten Sie bitte folgende mögliche Auswirkungen:
Strom und Telefon können zeitweise ausfallen.
Dächer und Schornsteine können beschädigt werden, auch größere Gegenstände umherfliegen. Schilder und Werbetafeln können umfallen.
Bäume können entwurzelt werden oder größere Äste können abbrechen.
Besonders an bewaldeten Straßen besteht eine erhöhte Gefahr durch umstürzende Bäume und umherfliegende Äste.
Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr durch Windbruch; auch im Flug- und Schiffsverkehr kommt es zu Beeinträchtigungen; PKW mit Anhänger können ins Schleudern geraten oder umstürzen.
Daher empfiehlt der Kreis Minden-Lübbecke folgende Schutzmaßnahmen:
Unterlassen Sie vermeidbare Autofahrten. Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen, die dem Wind große Angriffsflächen bieten.
Stellen Sie Fahrzeuge nicht unter Bäumen ab.
Stellen Sie sich auf Verspätungen von Bussen und Bahnen, eventuell auch auf Totalausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln ein.
Es wird empfohlen, die Wohnung nur zu verlassen, wenn es notwendig ist.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schützen Sie Kellereingänge vor eindringendem Wasser.
Meiden Sie Waldgebiete oder den Aufenthalt in der Nähe größerer Bäume.
Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände und fallende Dachziegel.
Klettern Sie nicht auf Dächer und berühren Sie keinesfalls herabhängende Leitungen oder Metallteile beschädigter oder umgestürzter Strommasten.
Befestigen Sie lose Gegenstände oder bringen Sie diese - soweit möglich - in geschlossene Räume.
Regelung für Schulen:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits in einer Presseinformation für Freitag, 19.01.2007 folgende Regelung getroffen: Sollten die gleichen extremen Witterungsverhältnisse auch am 19.01.2007 bestehen, entscheiden die Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.