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Datum: 27.10.2015

Steuerung von Windkraftstandorten im Stadtgebiet Rahden; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 19.12.2013 beschlossen, das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Stadtgebiet auf der Grundlage der für Rahden erarbeiteten Potenzialanalyse Windkraft einzuleiten. Auf dieser Grundlage ist auch beschlossen worden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die
6 Suchbereiche im Stadtgebiet durchzuführen.

Grundsätzliches Planungsziel der Stadt Rahden ist es, durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen die Nutzung regenerativer Energien zu fördern und damit auf kommunaler Ebene einen Beitrag zur Energiewende des Bundes zu leisten. Mit der Ausweisung beabsichtigt die Stadt, den geänderten politischen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und der Erzeugung von Windenergie den geforderten substanziellen Raum zur Verfügung zu stellen.

Planungsrechtliches Ziel der 72. Änderung des Flächennutzungsplans ist hierbei die Konzentration von Windenergieanlagen an geeigneten Standorten, mit der Folge eines Ausschlusses von Windenergieanlagen im restlichen Stadtgebiet. Auf diese Weise soll eine „Verspargelung" der Landschaft mit einzelnen Anlagen auf verstreut im Stadtgebiet liegenden Flächen vermieden werden. Die Planung von „Konzentrationszonen“ stellt außerdem ein hohes Maß an Planungssicherheit für die Anwohner - insbesondere der Außenbereichslagen - dar, da alle möglichen Windparkstandorte im Stadtgebiet abschließend und verbindlich festgelegt werden.

Die Suche nach geeigneten Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie erfolgt auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes mit „harten“ und „weichen“ Kriterien. Das Ziel der Potenzialflächenermittlung besteht in der Findung der konfliktärmsten Standorte, da es auf Grund der eindeutigen Wahrnehmbarkeit von Windenergieanlagen sowie durch Konflikte mit anderen Raumnutzungen kaum konfliktfreie Standorte gibt.

Im Vorentwurfsverfahren (frühzeitiges Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB) wurden auf Grundlage der durchgeführten „Potenzialanalyse Windenergie - Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung“ folgende 6 Suchräume herausgearbeitet und als geeignet dargestellt:

Änderungsbereich Nr. ha
Spreenbruch 1.1
1.2
1.3
55,55
5,23
2,09
Tielger Bruch

3.1
3.2

6,79
1,24
Filger Bruch 4.1
4.2
4.3
5,92
3,24
1,02
Beekebruch 6.1 45,65
Nuttelner Bruch 10.1
10.2
24,25
2,91
Fledderbruch 12.1
12.3
12.4
26,51
6,64
1,48
Summe: 14 Teilflächen 138,49

In der Übersichtskarte mit Verteilung auf das Stadtgebiet ergab sich folgende räumliche Zuordnung:

Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden u. a. arten- und naturschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken der Bundeswehr vorgetragen, die einer Ausweisung einzelner Teilbereiche bzw. Teilflächen aus der Gebietskulisse des Vorentwurfs zur 72. Flächennutzungsplanänderung entgegen stehen.

Im Ergebnis mussten die folgenden Potentialflächen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen vollständig entfallen:

• 72.01 „Spreenbruch“
• 72.10 „Nuttelner Bruch“

Bei den folgenden Änderungsausschnitten entfallen aus den vorgenannten Gründen einzelne Teilbereiche bzw. Teilflächen.

• 72.06 „Beekebruch“ (westlicher Bereich)
• 72.12 „Fledderbruch“ (72.12.3 und 72.12.4)

Aus dem Vorentwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplans können dementsprechend ausschließlich die folgenden Änderungsausschnitte auch im Entwurf vollständig dargestellt werden:

• 72.03 „Tielger Bruch“
• 72.04 „Filger Bruch“

Mit der sich daraus ergebenden reduzierten Flächenkulisse besteht die Gefahr, dass der Windenergie im Stadtgebiet von Rahden nicht in ausreichender Weise Raum gegeben wird, um den Ausbau regenerativer Energien zu gewährleisten.

Daher wurden die „weichen“ Kriterien des gesamträumlichen Planungskonzeptes einer erneuten Prüfung unterzogen (Stufe IIb). Hierbei sind die Puffer um FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete als „weiches“ Kriterium entfallen. Nach Anwendung des geänderten Kriterienkatalogs kommen zwei Suchräume zur bisherigen Flächenkulisse hinzu.

• 72.05 „Weher Fledder“
• 72.14 „Brandheide“ (Ortschaft Tonnenheide)

Hierzu wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.04.2015 ein Sachstandsbericht gegeben. Da für die zusätzlichen Suchräume keine ausreichenden artenschutzrechtlichen Betrachtungen vorlagen, erfolgte eine zusätzliche Erhebung. Hiernach ist für den Bereich 72.05 „Weher Fledder“ mit erheblichen artenschutzrechtlichen Zulassungshemmnissen zu rechnen, weshalb im Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung keine Ausweisung dieser Fläche erfolgt.

Folglich wird im Entwurf der 72. Änderung ausschließlich der folgende Änderungsausschnitt - zusätzlich - als Vorranggebiete für Windenergienutzung vorgeschlagen und ausgewiesen:

• 72.14 „Brandheide“

Im Ergebnis resultiert daraus folgende Flächenübersicht:

Änderungsbereich Nr. ha
Tielger Bruch 3.1
3.2
6,50
1,05
Filger Bruch 4.1
4.2
4.3
5,68
2,05
0,91
Beekebruch 6.1 22,49
Fledderbruch 12.1 25,81
Brandheide 14.1
14.2
26,09
6,95
Summe 9 Teilflächen 97,53

In der Übesichtskarte mit Verteilung auf das Stadtgebiet ergibt sich nunmehr folgende räumliche Zuordnung:

Die Übertragung dieser Flächenkulisse als Ergebnis der durchgeführten „Potenzialanalyse Windenergie“ ergibt den Entwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes findet in der Sitzung des Bau-, Plaungs- und Umweltausschusses am 05.11.15 und anschließend in der Ratssitzung am 17.12.15 statt.

Folgende Planunterlagen stehen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung:

Entwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes

Umweltbericht

Artenschutzbeitrag

Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung

 Potenzialanalyse Windenergie 2013

 

 


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