Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Die Stallpflicht für Geflügel in der Gemeinde Stemwede ist aufgehoben. Ab dem 18.05.2021 dürfen alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder im Freien gehalten werden. Das geht aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung für das Kreisgebiet Minden-Lübbecke hervor.
Allerdings ist die Seuchengefahr nicht völlig gebannt (siehe aktuelle Geflügelpestausbrüche in Putenbeständen im Landkreis Emsland), so dass alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, das Vorhalten von Unterbringungsmöglichkeiten im Fall einer erneuten Stallpflicht und die Einhaltung der Melde- und Dokumentationspflichten legen sollten. Auch die Situation in der Wildvogelpopulation ist weiterhin zu beobachten.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke.