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Stallpflicht für Geflügel ab sofort im gesamten Kreisgebiet

seit heute gilt im Regierungsbezirk Detmold in allen Kreisen und der kreisfreien Stadt Bielefeld ein Aufstallungsgebot für Geflügel. In einer Online-Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes vom 03.03.2021 wurde die entsprechende für unser Kreisgebiet geltende Tierseuchenverfügung (siehe nachfolgender Link) bekannt gegeben.

https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3627_1.PDF?1614782720

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