Stadt und Wirtschaftsbetriebe weisen Vorwürfe zurück: Keine neuen Spekulationsgeschäfte der WBL
Mit Schreiben vom 05.07.2009 und 06.07.2009 haben die Fraktion der WL und der CDU die Einberufung des Rates zu einer Sondersitzung beantragt. Die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 4 GO NRW sind erfüllt. Die Bürgermeisterin hat deshalb zu einer öffentlichen Sondersitzung des Rates am 21.07.2009 um 17.00 Uhr (Großer Sitzungssaal im Verwaltungsgebäude, Kreishausstraße 4) eingeladen.
In der Sache wird zu den Fraktionsanträgen wie folgt Stellung genommen:
Die Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH (WBL) hat am 25.06.2009, also knapp vor dem Ende der Verjährungsfrist am 30.06.2009, durch den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Dr. König beim Landgericht in Bielefeld Klage auf Schadenersatz gegen den ehemaligen Geschäftsführer Wippermann erhoben. Dieser prozessuale Schritt ist die einzige wirklich aktuelle Veränderung in dem laufenden Verfahren rund um die Ereignisse in der WBL und die Person des abberufenen Geschäftsführers Achim Wippermann.
Die Klageschrift einschließlich einer Reihe von Anlagen liegt inzwischen nicht nur dem Gericht, sondern auch der beklagten Partei vor.
Beginnend mit der Ausgabe vom 4./5.7.2009 berichtet die Presse (Lübbecker Kreiszeitung) auch unter Verwendung von Informationen aus der Klageschrift über die Sache. Dabei werden Details und Fakten, aber auch bloße Vermutungen formuliert, die nicht stichhaltig sind.
1. Behauptung: Die WBL habe (überraschend) weitere spekulative Swap-Geschäfte abgeschlossen.
Tatsächlich ist nach vorausgegangener ausführlicher und genereller Beratung der Problematik in einer Ratssitzung (06.11.2008) am darauf folgenden Montag (10.11.2008) in längerer Verhandlung mit der Bank eine vergleichsweise Regelung zur Beendigung des allein von Herrn Wippermann eingegangenen hochkritischen und spekulativen Swap-Geschäftes getroffen worden.
Diese Verhandlungen wurden auf Seiten der WBL durch die Geschäftsführerin im Beisein des beauftragten Anwaltes Dr. König und weiterer Verwaltungsmitarbeiter am Vormittag des 10.11.2008 geführt. Am Nachmittag des gleichen Tages, 16.00 Uhr, trat die um 14.06 Uhr per E-Mail, sowie parallel telefonisch, einberufene Gesellschafterversammlung der WBL GmbH in der Kantine des Verwaltungsgebäudes zur Beratung und Beschlussfassung über das Verhandlungsergebnis vom Vormittag zusammen.
Folgende Teilnehmer hatten sich eingefunden:
- Ulrich Wähning -Vorsitzender-
- Kersten Bunke -stellv. Vorsitzender-
- Günter Bösch
- Stefan Coors
- Hans-Werner Gerdom
- Susanne Lindemann
- Erhard Zellmer (ab 16.20 Uhr)
Mit Ausnahme von Herrn Zellmer besaßen alle Teilnehmer Stimmrecht, mithin waren 6 von 7 stimmberechtigten Vertretern anwesend. Das sehr ausführliche Protokoll führte der Stadtamtmann Kelle. Herr Dr. König war der Sitzung vor der entscheidenden und mit der Beschlussfassung endenden Phase für etwa 30 Minuten telefonisch - und über Lautsprecher für alle Teilnehmer vernehmbar - zugeschaltet.
Er hat dabei sowohl das Ergebnis der Verhandlungen vom Vormittag, als auch seine Einschätzung dazu ausführlich dargelegt. Auf Nachfrage riet er dann, wegen des völlig unabsehbaren Risikos einer weiteren Verschlechterung des negativen Marktwertes, das Swap-Geschäft umgehend zu schließen, also zu beenden.
Wesentlicher Teil der vielgliedrigen Vergleichsvereinbarung war die Finanzierung des bei der WBL zurückbleibenden Schadenanteils. Auch hierzu wurde von Dr. König ausgeführt. Sie sollte danach durch ein am Folgetag von der Bank zu unterbreitendes Festzinsgeschäft zu marktgerechten Bedingungen erfolgen. Er riet eindringlich davon ab, weiter zu warten.
Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde sodann einstimmig beschlossen, das Swap-Geschäft zu beenden. Unmittelbar nach dieser Beschlussfassung rief daraufhin die Geschäftsführerin bei der Bank an und erteilte die notwendige Order.
Die Bank leitete diese unmittelbar an den Handelsplatz London zur Ausführung weiter und gab um 17.52 Uhr widerum telefonisch die Bestätigung in die noch nicht beendete Gesellschafterversammlung, dass der Handel auftragsgemäß ausgeführt sei. Von diesem Moment an schuldete die WBL der Bank den Betrag, der ihrem Anteil am negativen Marktwert entsprach.
So wie am Vormittag des 10.11.2008 verhandelt und in der Sitzung am Nachmittag als Teil des gesamten Verhandlungspaketes benannt, kam es am 11.11.2008 zu dem Angebot über die Finanzierung zu Festzinsbedingungen, das dann durch telefonische Erklärung des Prokuristen (und nicht des in der Presse fälschlich benannten Mitarbeiters) gegenüber der Bank auch angenommen wurde.
Die so vereinbarten Finanzierungsbedingungen sehen einen sogenannten Zinstausch (oder eben "Swap") dergestalt vor, dass die Bank bezogen auf einen Basisbetrag einen über die Laufzeit von 75 Monaten festen Zinssatz von 4,05 % an die WBL und diese widerum einen auf den selben Grundbetrag bezogenen Festzins von 6,24 % an die Bank zahlt. Die wechselseitigen Zahlungsansprüche saldieren sich auf 2,19 %-Punkte.
Bei gleichzeitiger Tilgung der zu Grunde liegenden Schuld der WBL endet das Geschäft am 28.02.2015. Es enthält, anders als das von Herrn Wippermann getätigte und aufgelöste Geschäft, keinerlei spekulative Elemente oder Hebelwirkungen. Rein wirtschaftlich betrachtet ist es mit einem konventionellen Darlehnsgeschäft, wie es jedermann abschließt, identisch. Daran ändern auch die Bezeichnungen "Zinstauschgeschäft" oder "Zinssatzswap" nichts, die in den Unterlagen verwendet werden, die der Presse offenbar vorliegen.
2. Behauptung: Mitarbeiter der WBL bzw. der Stadt hätten eigenmächtig und ohne ausreichende Beschlussgrundlage gehandelt bzw. nicht ausreichend informiert.
Mit einer E-Mail vom 12.11.2008 wurden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der WBL GmbH sowohl über die erfolgte Schließung des ursprünglichen (von Herrn Wippermann abgeschlossenen) Swapgeschäftes, als auch die in der vorstehend beschriebenen Festzinsvereinbarung verarbeiteten Kreditkosten der WBL informiert. Unmittelbar nach der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung am 10.11.2008 nahm Herr Dr. König auftragsgemäß Gespräche mit den Juristen der Bank zur Verschriftlichung des an diesem Tage nur mündlich in seinen Grundzügen ausgehandelten und dann von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Vergleichs auf. Am 19.11.2008 teilte Dr. König mit, eine Endfassung sei nun fixiert. Daraufhin berief die Geschäftsführerin per E-Mail um 13.36 Uhr eine weitere Gesellschafterversammlung auf den 20.11.2008, 16.00 Uhr, ein.
Erster Tagesordnungspunkt war die Beschlussfassung über den endgefassten Vergleichsvertrag.
An der Sitzung haben teilgenommen
die stimmberechtigten Mitglieder:
- Ulrich Wähning -Vorsitzender-
- Susanne Lindemann
- Matthias Karau
- Uwe Kröger
- Günter Bösch
sowie die beratenden Mitglieder:
- Wolfgang Langer und
- Erhard Zellmer (bis 16.45 Uhr)
Auch Herr Dr. König war anwesend. Er verlas und erläuterte ausweislich des über die Sitzung geführten Protokolls den nun vollständigen Text des Vergleichsvertrages, der per Overhead-Projektor für die Teilnehmer sichtbar gemacht worden war. Der Vertrag enthält folgende Passage:
"Der verbleibende Teil des Auflösungbetrages [ ] wurde in das am 11.11.2008 zwischen den Parteien abgeschlossene Zinsaustauschgeschäft Referenznummer [ ] (nachfolgend: Zinsaustauschgeschäft) eingerechnet. Die Konditionen des Zinsaustauschgeschäftes ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Einzelabschluss. Anlage 1 ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung."
Die Hervorhebung ist im Original vorhanden. Der Begriff "Zinsaustauschgeschäft", in anderer, anglisierter Formulierung eben "Zinsswapgeschäft", taucht in dem vorgelegten Text also mehrfach auf.
Die stimmberechtigten 5 Mitglieder (s.o.) gaben dem Vertragsabschluss in der gezeigten und verlesenen Fassung wiederum einstimmig statt. Unmittelbar nach der Abstimmung unterzeichnete die Geschäftsführerin vor den Augen der noch anwesenden Mitglieder den Vertrag. Die Bank zeichnete unter dem 25.11.2008 gegen. Das Original des Vertrages befindet sich in einem Stück nur bei den Akten der GmbH und wurde bewusst und einvernehmlich nicht weitergeleitet.
Ebenfalls in der Sitzung am 20.11.2008 wurde einstimmig auch das Mandat des Dr. König auf dessen Formulierungsvorschlag hin für die nun absehbaren Aktivitäten wie folgt ausgestaltet:
"Über alle weiteren Schritte, die ich unternehme, unterrichte ich laufend die Geschäftsführung. Über laufende Verhandlungen wird die Gesellschafterversammlung nicht unterrichtet. Die Gesellschafterversammlung erhält Kenntnis über erzielte Verhandlungsergebnisse sowie die Absicht zur Einleitung förmlicher Schritte."
Im Sinne dieser Formulierung wurde bislang auch aus der Politik unbeanstandet durch die zuständigen Stellen und Personen gehandelt.
3. Behauptung: Entdeckung" einer weiteren spekulativen Zinswette
Am Tag der Fertigstellung dieser Vorlage (09.07.2009) berichtete die Lübbecker Kreiszeitung erneut und in großer Aufmachung über "chaotische" Zustände und weitere Swap-Geschäfte bei der WBL.
Es existiert tatsächlich lediglich ein weiteres Swap-Geschäft und zwar vom 22.11.2007, welches vom damals noch aktiven Geschäftsführer Wippermann wiederum allein getätigt wurde. Dieses lange bestehende und auch bekannte Geschäft war - wie diejenigen, die auf der Ebene der Stadt Lübbecke seit dem Juni 2000 (!) geschlossen worden sind - Gegenstand intensiver Überprüfungen durch Herrn Dr. König. Sein Fazit in dem von ihm hierzu erstellten Gutachten aus dem Herbst 2008 lautet:
"Dieses Zins-Swap-Geschäft hat keine spekulativen Elemente in der Zinsformel, es dient der Absicherung gegenüber Marktrisiken aus variablem Zinssatz und damit der mittelfristigen Planungssicherheit." Es handelt sich also um ein klassisches Zinssicherungsgeschäft.
Das Gutachten liegt seit Übergabe an die WBL im Oktober 2008 zur Einsichtnahme durch die hierzu berechtigten Ratsmitglieder bzw. Mitglieder der Gesellschafterversammlung aus. Die Einsichtnahme wird protokolliert. Bis heute haben insgesamt 10 der Berechtigten aus Rat und Gesellschafterversammlung von den Einsichtsmöglichkeiten Gebrauch gemacht.
Weitere Informationen zu Rats- und Ausschusssitzungen finden Sie unter www.luebbecke.de/ratsinformation.