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Datum: 15.10.2010

Stadt nimmt erstmals Straßenlaub an

Modellversuch des Lübbecker Bauhofes startet am 6. November

Der Herbst hat begonnen und damit sind die Grundstückseigentümer wieder in der Pflicht, die Gehwege und Grünstreifen sowie die Gossen entlang der öffentlichen Straßen vom Laub der Straßenbäume zu befreien. Dadurch wird nicht nur die Verkehrssicherheit gewährleistet, sondern auch der Ablauf des Regenwassers in die Kanalisation gesichert. Die Stadt Lübbecke wird ihre Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erstmals unterstützen, indem der Bauhof die kostenlose Abnahme des Laubs anbietet.

„Mit diesem Modellversuch wollen wir außergewöhnlich starke individuelle Belastungen durch den Laubfall von städtischen Bäumen reduzieren und damit zur besseren Akzeptanz städtischen Grüns beitragen“, erläutert Armin Feiler, Leiter des Lübbecker Bauhofes. „Die Resonanz auf dieses freiwillige Angebot und die entstehenden Kosten werden zeigen, ob die Laubannahme zu einer festen jährlichen Einrichtung wird.“ Das Angebot gilt für alle betroffenen Grundstücke im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile.

Erstmals am Samstag, 6. November können in der Zeit von 8 bis 12 Uhr jeweils maximal 500 Liter Laub in Anhängern, Körben oder Säcken am Lagerplatz des Bauhofes an der Hausstätte im Bereich der Unterführung der B 239 abgegeben werden. Die Laubannahmestelle wird am Abgabetag lokal ausgeschildert. Die Stadt betont, dass sie nur Laub von städtischen Bäumen annimmt, das von Privatpersonen angeliefert wird, kein sonstiges Grüngut und kein Laub von gewerblichen Anlieferern. Mitarbeiter des Bauhofes leiten die Annahme. Sie sind angehalten, stichprobenartig Anlieferer und Herkunft des Laubwerks zu kontrollieren. Das Abladen vor dem Tor außerhalb der Annahmezeiten ist untersagt.

An folgenden Samstagen – jeweils von 8 bis 12 Uhr – sind weitere Termine für die Annahme von Straßenlaub: 20. November, 4. und 18. Dezember sowie 8. und 22. Januar. Grüngut aus dem eigenen Garten gehört auf den Kompost oder in die Biotonnen. Je Grundstück maximal 1,5 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt bis etwa fünf Zentimeter Astdurchmesser werden am Mittwoch, 17. November (Abfuhrbezirk II) beziehungsweise am Donnerstag, 18. November (Abfuhrbezirk I) abgeholt. Das Material muss auf etwa einen Meter gekürzt und gebündelt sein. Das Verbrennen von Grünabfällen ist nicht erlaubt.

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