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Sonderpädagogische Förderung im Kreis Minden-Lübbecke

Minden-Lübbecke, 19.10.2009


Sonderpädagogische Förderung im Kreis Minden-Lübbecke

Informations- und Dialogveranstaltung in der Kampa-Halle

Wie werden jetzt und in Zukunft Menschen mit Behinderung in Schulen im Kreis Minden-Lübbecke integriert? Das Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KsF), die UN-Behindertenrechtskonvention und die Zukunft der sonderpädagogischen Förderung waren Thema einer Informations- und Dialogveranstaltung des Kreises, zu der Landrat Dr. Ralf Niermann die rund 145 Teilnehmer in der Kampa-Halle begrüßte. Erste Erfahrungen mit dem Kompetenzzentrum im Kreis Minden-Lübbecke standen am Vormittag im Mittelpunkt. Interessierte und Fachleute aus allen Bereichen diskutierten anschließend an fünf Marktständen des Dialogs, wie weitere Schritte aussehen und damit mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen unterrichtet werden könnten.

Vertreter der Schulträger, der Schulaufsicht, des Beirates für Menschen mit Behinderungen, der Schulformen sowie der Elternvertretung einigten sich in einem moderierten Abschlussinterview darauf, dass alle beteiligten Systeme und Professionen eng zusammenarbeiten müssen. Erforderlich sei dabei eine regional abgestimmte Planung. Als Träger dreier Förderschulen hat der Kreis bereits gemeinsam mit dem Förderschulverband Espelkamp das KsF errichtet, um die Entwicklung voranzubringen. Kreisdirektorin Cornelia Schöder sagte, für das gesamte Kreisgebiet sei zukünftig ein System mit drei regionalen Kompetenzzentren denkbar. Für den zukünftigen Austausch werde es im nächsten Jahr eine weitere Informations- und Dialogveranstaltung für Schulleitungen, Schulträger, außerschulische Einrichtungen und Hilfen geben.

Das erste Kompetenzzentrum des Kreises war Anfang des Jahres an den Start gegangen als eins von 20 Zentren in einem nordrhein-westfälischen Modellprojekt. Ziel ist, möglichst vielen Menschen mit Behinderungen gemeinsames gleichberechtigtes Lernen zu ermöglichen. Das Kompetenzzentrum von Kreis und Förderschulverband Espelkamp besteht aus den Förderschulen Mindenerwald, Rodenbeck, Schule Eickhorst und Martinsschule. Die Zentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die ebenfalls seit Anfang des Jahres in Deutschland in Kraft ist. Leitbild der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Damit also Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen nicht nur in Förderschulen, sondern auch im normalen Schulsystem eine Chance auf Teilhabe haben, brauchen die Regelschulen besondere Unterstützung. Durch den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden für ein regionales Gesamtkonzept in allen Schulformen.

Im vergangenen Schuljahr 2008/2009 besuchten 2.033 Schülerinnen und Schüler eine der insgesamt 16 Förderschulen im Kreisgebiet. Weitere 367 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten den Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen. Zu dem gut ausgebauten Netz an sonderpädagogischer Förderung gehören Förderschulen und der Gemeinsame Unterricht in den verschiedenen Schulstufen. Gemeinsamer Unterricht besteht aus Einzelintegrationen und Integrativen Lerngruppen. In Zukunft sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verstärkt in eine normale Schule in ihrer Nähe gehen können. In den Bereichen Beratung, Prävention, Diagnostik und Unterricht stehen Sonderpädagogen den präventiv arbeitenden Regelschulen und Kindergärten zur Seite.

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