Sonderaktion: Erstmalige Vergabe der LK-Kennzeichen am 10. Mai in Lübbecke
Im März wurde im Kreistag beschlossen, dass das LK-Kennzeichen in den Mühlenkreis zurückkehrt. Nach über 50 Jahren ist die Zuteilung eines Kennzeichens des ehemaligen Altkreises Lübbecke also demnächst wieder möglich. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Antrag auf Wiedereinführung des LK-Kennzeichens stattgegeben.
Um möglichst vielen Bürger*innen die Ummeldung Ihres Fahrzeuges auf das LK-Kennzeichen zu ermöglichen und einen zu erwartenden Besucherandrang in den folgenden Wochen zu minimieren, hat sich der Kreis Minden-Lübbecke entschlossen,
am Samstag, den 10.05.2025 von 8 bis 12 Uhr
die Zulassungsstelle Lübbecke, Westerbachstr. 31, 32312 Lübbecke ausnahmsweise zur erstmaligen Zuteilung des LK-Kennzeichens zu öffnen. Selbstverständlich können auch Personen und Firmen aus dem Altkreis Minden ein LK-Kennzeichen erhalten.
An diesem Tag können Bürger*innen für ihr Fahrzeug bzw. ihre Fahrzeuge Zulassungen mit LK-Kennzeichen beantragen oder bereits zugelassene Fahrzeuge im Wege der Ummeldung auf ein LK-Kennzeichen zulassen. Wir bitten um Verständnis, dass andere Zulassungsvorgänge am 10. Mai nicht möglich sind. Bei erhöhtem Personenaufkommen kann es vor Ort zu längeren Wartezeiten kommen.
Um den Bürger*innen, die sich für die Zuteilung eines LK-Kennzeichens interessieren, ein größtmögliches Spektrum an freien Kennzeichen zu bieten, werden vorerst keine Reservierungen von LK-Kennzeichen entgegengenommen. Die Freigabe der LK-Kennzeichen für das Online-Verfahren steht am Starttag noch nicht zur Verfügung, soll aber kurzfristig eingerichtet werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich:
- Für den Wechsel von einem MI-Kennzeichen auf ein LK-Kennzeichen ohne Halterwechsel:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (sofern das Fahrzeug finanziert ist, muss die Zulassungsbescheinig Teil II zwingend von Kreditinstitut angefordert werden).
- gültige Hauptuntersuchung
- die bisherigen Kennzeichen
- Für die Ummeldung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel und Beantragung eines LK-Kennzeichens werden zusätzlich benötigt:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer)
- Personalausweis/Reisepass
- EC-Karte oder Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (für die KFZ-Steuer)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
Bei Erledigung durch Dritte eine Vollmacht/Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers.