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Datum: 29.12.2022

Silvesterfeuerwerk in der Gemeinde Stemwede

Hinweise und Regeln

An Silvester wird traditionell das neue Jahr mit reichlich Feuerwerk eingeläutet. In den vergangenen zwei Jahren war das aufgrund von Corona-Beschränkungen nur eingeschränkt möglich. Viele werden die letzte Nacht des Jahres mit der Familie oder Freunden verbringen und dabei zünftig den Jahreswechsel feiern. Zu einer Silvesterfeier gehört für die meisten auch ein selbst abgebranntes Feuerwerk. Damit dieses traumhaft schön bleibt und nicht zum Alptraum wird, sind einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Regeln zu beachten.

Bei der Verwendung der Feuerwerkskörper sind die Sicherheitsbeschreibungen der Herstel-ler auf den Verpackungen genau zu befolgen. Es sind nur solche Feuerwerkskörper zu ver-wenden, die den deutschen Sicherheitsnormen entsprechen, zu erkennen sind diese an den BAM-Kennzeichnungen oder CE-Zeichen auf den Feuerwerkskörpern. Bei „Super-Sonderangeboten“ oder pyrotechnischen Artikeln, die schon optisch eine zweifelhafte Herkunft erahnen lassen, ist unbedingt Vorsicht geboten und im Zweifel die Finger davon zu lassen. Unfälle durch fehlerhafte, unsichere Feuerwerkskörper kommen leider immer wieder vor, zum Teil mit dramatischen, lebenslangen Folgen. Die wenigen gesparten Euro sind das Risiko für die eigene Gesundheit, die Gesundheit der Familie oder von Freunden nicht wert.

Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur von Erwachsenen über 18 Jahre gekauft und abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Raketen, Böller und Fontänen. Raketen dürfen nur aus dafür geeigneten Halterungen und senkrecht abgeschossen werden. Böller gehören nicht in Papierkörbe oder Postkästen. Fontänen sind mit genügend Abstand zu brennbaren Stoffen zu entzünden.

Für alle gilt - abbrennen nur so wie es in der Beschreibung steht - und keine Raketenstarts aus der Hand. Wer bei einer feucht-fröhlichen Silvesterparty schon reichlich Promille aufzu-weisen hat, muss das Abbrennen des Feuerwerks den Nüchternen überlassen. Eine Selbst-verständlichkeit muss sein, dass keine Selbstbau-Feuerwerke verwendet und Blindgänger nicht ein zweites Mal entzündet werden.

Leider gibt es jedes Jahr wieder Schäden durch Silvesterfeuerwerk. Deshalb wurde das Sprengstoffrecht durch den Gesetzgeber in 2009 verschärft. Der Verkauf von Silvester-feuerwerk der Kategorie II darf nur noch in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. erfolgen. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Galt bisher ein Abbrenn-verbot nur in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, so gilt dies inzwischen auch in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Als unmittelbare Nähe ist bei Feuerwerken der Kategorie II ein Mindestabstand von mindestens 100 Metern anzu-sehen.

Werden alle Hinweise und Regeln beachtet, sollte einer unbeschwerten und fröhlichen Silvesternacht nichts im Wege stehen und hoffentlich unbeschadet Glückwünsche zum neuen Jahr ausgetauscht werden können.

Der Bürgermeister

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