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Datum: 19.12.2024

Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp

Die 2. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp wird im vollen Wortlaut hier öffentlich bekannt gemacht.


Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs
Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,


a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Espelkamp, den 19.12.2024
Stadt Espelkamp
(Dr. Henning Vieker)
Bürgermeister

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