Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf vom 15.02.2013
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), in der derzeit gültigen Fassung, und der §§ 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712 / SGV NRW S. 610), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf in seiner Sitzung am 13.02.2013 folgende Satzung beschlossen:
§ 1Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Der § 11 Abs. 3 Satz 6 wird gestrichen.
§ 2Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
B e k a n n t m a c h u n g s a n o r d n u n gVorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 7 Abs. 6 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Preußisch Oldendorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.Preußisch Oldendorf, den 15.02.2013
Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Marko Steiner