Satzung über die endgültige Herstellung von gemeindlichen Erschließungsanlagen
Auf Grund des § 132 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ( BGBL.III/FNA 213-1) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (SGV NRW 2023) hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung vom 01.07.2004 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Stadt Lübbecke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) wird in Abweichung von den in § 1 der EBS festgelegten Bestandteilen und Herstellungsmerkmalen der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen bestimmt:
Die Erschließungsanlage "Am Thing" (östlicher Teil) ist endgültig hergestellt. Sie weist folgende Herstellungsmerkmale auf:
- Fahrbahn mit Unterbau in Betonsteinpflaster
- Entwässerungseinrichtung mit Versickerungsgraben und Anschluß an die öffentliche Kanalisation
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 09.09.2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lübbecke, den 09.09.2004
Der Bürgermeister
Gerhard Bösch
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.