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Datum: 20.01.2009

Satzung über die endgültige Herstellung von gemeindlichen Erschließungsanlagen (Am Hangesch)

Auf Grund des § 132 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ( BGBL.III/FNA 213-1) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (SGV NRW 2023) hat der Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung vom 25.9.2008 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Stadt Lübbecke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 14.7.1982 (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) wird in Abweichung von den in § 1 der EBS festgelegten Bestandteilen und Herstellungsmerkmalen der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen bestimmt:

Die Erschließungsanlage "Am Hangesch" ist endgültig hergestellt. Sie weist folgende Herstellungsmerkmale auf:

  • Fahrbahn mit Unterbau, Betonpflaster, niveaugleicher Ausbau, Hochborde beidseitig
  • einseitige Entwässerungsrinne mit Anschluß an die Kanalisation
  • Beleuchtungseinrichtung betriebsfertig

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung vom 15.01.2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Lübbecke, den 15.01.2009

Die Bürgermeisterin 
Susanne Lindemann

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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