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Datum: 18.02.2013

Satzung über die Verminderung der Zahl der Ratsmitglieder der Stadt Preußisch Oldendorf für die Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden


Aufgrund § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV.NRW S. 66 ff.), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 9.10.2007 (GV. NRW. S. 380), in Kraft getreten am 17. Oktober 2007, hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf am 13. Februar 2013 folgende Satzung zur Verminderung der Ratsmitglieder der Stadt Preußisch Oldendorf für die Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden beschlossen: 

§ 1

Die Zahl der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu
wählenden Vertreterinnen und Vertreter für den Rat der Stadt Preußisch Oldendorf wird für
die Kommunalwahlen 2014 und die darauf folgenden um 6 verringert und beträgt somit 26
Vertreterinnen  und Vertreter, davon 13 in Wahlbezirken. 


§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Abs. 6 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
 oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Preußisch Oldendorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Preußisch Oldendorf, den 18.02.2013

Stadt Preußisch Oldendorf
Der Bürgermeister
In Vertretung:


Marko Steiner

 

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