Satzung über die Festschreibung der Anzahl der Mitglieder des Rates
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. Seite 380.), und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. Seite 454) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. Seite 374) hat der Rat der Stadt Petershagen in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Anzahl der Mitglieder des Rates
- Die Anzahl der Mitglieder des Rates der Stadt Petershagen gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen wird von 38 um 6, davon 3 in Wahlbezirken, auf 32 verringert.
- Diese Regelung findet erstmals für die Kommunalwahlen 2009 Anwendung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Festschreibung der Anzahl der Mitglieder des Rates der Stadt Petershagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Petershagen, den 19.06.2008
Schmitz-Neuland
Bürgermeisterin