Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren bei Märkten in der Stadt Espelkamp
Die Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren bei Märkten in der Stadt Espelkamp wird im vollen Wortlaut hier öffentlich bekannt gemacht.
- PDF-Datei: 718 kB
- PDF-Datei: 426 kB
Zusätzlich wird auf folgendes hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Espelkamp vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
32339 Espelkamp, 19.12.2024
Stadt Espelkamp
Der Bürgermeister
(Vieker)