Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gehlenbeck Nr. 18 "Holsteinhang" (Ergänzungssatzung)
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 09.12.2004 der Satzungsregelung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gehlenbeck Nr. 18 "Holsteinhang" (Ergänzungssatzung) zugestimmt.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Planentwurf in der Zeit vom
01.02. bis einschließlich 01.03.2005
bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Lübbecke, den 21.01.2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Achim Wippermann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.