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Datum: 06.11.2023

Satzung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen der Stadt Preußisch Oldendorf

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) in Verbindung mit § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 250), hat der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Für jede Grundschule der Stadt Preußisch Oldendorf wird ein abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich gebildet. Diese Rechtsverordnung ist erstmals für Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2024/2025 anzuwenden.

§ 2

Abgrenzung der Schuleinzugsbereiche

(1)           Die räumliche Abgrenzung der Schuleinzugsbereiche wird wie folgt festgelegt:

 

Grundschule Preußisch Oldendorf

Stadtteile:

Preußisch Oldendorf

Harlinghausen

Schröttinghausen

Getmold

Lashorst

Hedem

Offelten

Grundschule Bad Holzhausen

Stadtteile:

Bad Holzhausen

Börninghausen

(2)           Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung auswärtiger Schülerinnen und Schüler trifft die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger.

Die Aufnahme dieser Schülerinnen und Schüler kann abgelehnt werden, sofern kein wichtiger Grund für den Besuch der Schule dargelegt wird (§ 84 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz NRW).

 

 

 

§ 3

Übergangsfristen

Für Kinder die bereits an der Schule angemeldet sind, die nun nicht mehr in ihrem Schuleinzugsbereich liegt, gilt Bestandsschutz für den Zeitraum in dem sie die Grundschule besuchen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Preußisch Oldendorf, 24.10.2023

Der Bürgermeister

gez. Unterschrift

Marko Steiner

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