Salmonellen: Einige einfache Regeln sorgen für Schutz
Kreis Minden-Lübbecke, 17.07.2007
Salmonellen: Einige einfache Regeln sorgen für Schutz
Durchfall, Fieber, Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen - mit Salmonellen ist wahrlich nicht zu spaßen. Allein in diesem Jahr haben die tückischen Bakterien schon 130 Einwohner des Mühlenkreises heimgesucht. Mit den sommerlichen Temperaturen steigt naturgemäß die Gefahr. „Man kann sich allerdings relativ einfach schützen, wenn man einige Regeln beachtet", betont Christoph Kämper, Hygieneexperte beim Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke.
Infektionen entstehen durch Kontakt mit verunreinigten Lebensmitteln. Mangelnde Hygiene beim Umgang mit leicht verderblicher Nahrung, wie Fleisch oder Eiern gehört zu den Gründen für eine Salmonellose, das durch Salmonellen verursachte Krankheitsbild.
Salmonellen sind Bakterien, die aus dem Tierreich stammen und vor allem bei Geflügel, aber auch bei Schweinen und Rindern verbreitet sind. Bekannt sind mehr als 2.400 Arten. Sie vermehren sich bei Temperaturen von 6-47 °C. Sie können an Lebensmitteln monatelang überleben. Selbst Einfrieren kann ihnen kaum etwas anhaben.
Dass Geflügelfleisch und Eier oft mit Salmonellen behaftet sind, ist bekannt. Aber auch jedes andere Fleisch kann mit Salmonellen behaftet sein. Oft finden sich die Erreger in Gehacktem und küchenfertig vorbereiteten Fleischstücken vom Rind, Schwein und Kalb. Selbst in Schokolade, Gewürzen und Teigwaren konnten schon Salmonellen nachgewiesen werden, wenn diese Lebensmittel zum Beispiel mit Flächen in Berührung kamen, auf denen zuvor mit Salmonellen behaftete Lebensmittel zubereitet wurden.
Fest steht aber auch: Um krank zu werden, muss ein Mensch sehr große Mengen an Salmonellen mit zu sich nehmen. Und für diese Mengen bietet längst nicht jedes Lebensmittel den günstigen Nährboden.
Krankheitszeichen einer Salmonellose sind heftige Durchfälle, Übelkeit, Fieber, Kopfschmerzen und manchmal Erbrechen. „Die Symptome treten meist 5 bis 72 Stunden auf, nachdem die Krankheitserreger mit dem Essen aufgenommen wurden", erklärt Christoph Kämper. Erkrankten geht es häufig so schlecht, dass sie den Arzt aufsuchen müssen. Nicht selten kann der Wasserverlust nur im Rahmen einer Krankenhausbehandlung aufgehalten werden.
Tipps zum Schutz vor Salmonellen
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Risikolebensmittel wie Geflügel und Ei sollten immer im Kühlschrank bei höchstens +6 °C aufbewahrt werden. Das gilt auch für Mayonnaise, Salate mit Ei, Wurst, Schalen- und Krustentiere sowie Cremes mit rohem Ei.
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Mousse au chocolat, Tiramisu, Mayonnaise und andere Speisen sollten möglichst nicht rohen Eiern zubereitet werden.
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Speisen nicht lange unter 60 Grad Celsius warm halten. Erst wenn sie für 10 Minuten auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden, sterben Salmonellen ab. Auch beim Garen in der Mikrowelle muss auf eine ausreichende Garzeit und Temperatur geachtet werden.
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Bretter, Messer und sonstige Küchenutensilien, mit denen Risikolebensmittel verarbeitet worden sind, in der Spülmaschine oder sofort nach Gebrauch unter heißem Wasser reinigen.
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Vor, während und nach der Küchenarbeit die Hände gründlich mit Wasser und Seife säubern.
Vorschriften für Erkrankte und Infizierte haben sich geändert
Nach durchstandener Erkrankung werden die Salmonellen noch einige Wochen mit dem Stuhlgang ausgeschieden. Anders als früher gelten Erkrankte und Personen in der Ausscheidungsphase allerdings nicht als ansteckend für andere Menschen, weil einfach nicht genügend Bakterien durch normalen menschlichen Umgang übertragen werden. Also weder durch Umarmen, Küssen, Händegeben, nicht auf sexuellem Wege und selbst über WC-Brillen werden Salmonellen nicht in krankmachenden Mengen verbreitet.
Infizierte Menschen, die gewerblich mit Lebensmitteln arbeiten, wie zum Beispiel Koch, Metzger, Fleischfachverkäufer, erhalten ein gesetzliches Tätigkeitsverbot, da diese Personengruppe Lebensmittel herstellt, die der Verbraucher oft erst viele Tage später isst. Im Gegensatz zu diesen Betroffenen muss der „Normalbürger" keinerlei Auflagen einhalten. Auch muss er nicht mehr gegenüber dem Kreisgesundheitsamt mittels Stuhlproben nachweisen, dass er keine Salmonellen mehr ausscheidet. „Wir raten auch davon ab, im häuslichen Bereich nach einer Salmonellenerkrankung Desinfektionen durchzuführen", erklärt Christoph Kämper.
Kinder unter sechs Jahren, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten wieder betreten, wenn sie keine Symptome, also keine Durchfälle, mehr aufweisen. Kinder ab dem Grundschulalter haben bezüglich des Schulbesuchs überhaupt keine Auflagen zu beachten.
Salmonellosefälle sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, da sie über Lebensmittel verbreitet werden und somit die Öffentlichkeit gesundheitlich gefährden können. Das Gesundheitsamt setzt sich in fast allen gemeldeten Fällen mit den betroffenen Bürgern in Vierbindung, um in einem Ermittlungsgespräch festzustellen, ob die Infektionsquelle möglicherweise die Öffentlichkeit gefährdet, und um die Betroffenen individuell auf mögliche Tätigkeitsverbote hinzuweisen, sie zu beraten oder sonstige Maßnahmen zu veranlassen.