Rasenmähen - aber wann?
Vom Frühjahr bis zum Herbst haben Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser und andere motorbetriebene Geräte Konjunktur. So manche Nachbarschaft ist wegen dieser Maschinen schon empfindlich gestört worden. Die Maschinen-Lärmschutzverordnung und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Preußisch Oldendorf sollen diesbezüglich das Miteinander regeln.Die bundesweit geltende Verordnung führt 57 Geräte und Maschinen auf, die im Freien weder an Sonn- und Feiertagen noch werktags in den Morgen- und Abendstunden zu unterschiedlichen Zeiten betrieben werden dürfen.
An Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20.00 bis 07.00 Uhr und in der Mittagszeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr dürfen folgende Geräte nicht benutzt werden:
- Rasenmäher (auch „lärmarme“ mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
- Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20 Kilowatt
- Vertikutierer, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider, Heckenscheren, tragbare Kettensägen, Schredder und Zerkleinerer - gleichgültig ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor)
- Wasserpumpen (ausgenommen Tauchpumpen)Besonders laute Geräte wie
- Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowie
- Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotordürfen nur werktags zwischen 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Sind solche Geräte aber mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden (stilisierte Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte), so gelten wiederum die Ruhezeichen für die oben aufgeführten Geräte wie Rasenmäher, Mehrzweckgeräte usw. (also 13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr).
Diese Beschränkungen finden keine Anwendung auf landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten. Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können mit einer Geldbuße bis zum 50.000 € geahndet werden.