Rücknahme der Klage der Stadt Espelkamp gegen den Landrat
Kreis Minden-Lübbecke, 04.09.2008
Rücknahme der Klage der Stadt Espelkamp gegen den Landrat
Statement zur Rücknahme der Klage der Stadt Espelkamp:
Die Rechtsauffassung des Landrates als Kommunalaufsicht wurde durch die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden voll und ganz bestätigt. Die Voraussetzungen der "öffentlichen Einrichtung" liegen bei der städtischen Gesellschaft nicht vor. Zum Anderen gibt es auch kein "wichtiges Interesse" der Stadt, eine Gesellschaft in dieser Form zu gründen. "Die Rücknahme der Klage der Stadt Espelkamp ist nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung eine logische Reaktion und wird von mir begrüßt", so Landrat Dr. Ralf Niermann.