Rückgabe von Lohnsteuerkarten 2010
Geehrte Mitbürgerin! Geehrter Mitbürger!Die Stadt Preußisch Oldendorf erhält jährlich, wie jede andere Gemeinde auch, einen Anteil aus dem Aufkommen der Lohn- und Einkommenssteuer. Grundlage für die Berechnung des Anteils ist die Lohnsteuerstatistik, die nach den
zurückgegebenen
Lohnsteuerkarten erstellt wird.
Die Lohnsteuerkarte ist also ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer erhält.
Es besteht also ein ursächlicher Zusammenhang zwischen zurückgegebenen Lohnsteuerkarten und der Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, auf den ich ausdrücklich hinweisen möchte.
Dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten,
- die nicht für die Veranlagung benötigt werden,
- die 2009 keine Eintragungen enthalten und
- in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Ich bitte deshalb sehr herzlich darum, falls Sie weder zur Einkommenssteuer veranlagt werden, noch einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen, Ihre Lohnsteuerkarte 2009 an das Finanzamt Lübbecke, Bohlenstraße 102, 32312 Lübbecke, oder an die Stadtverwaltung Preußisch Oldendorf, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, zu senden bzw. im Bürgerbüro des Rathauses abzugeben.
Sollten Sie noch im Besitz Ihrer Lohnsteuerkarte 2009 sein, so bitte ich Sie, diese umgehend abzugeben.
Sie helfen auf diese Weise, die Finanzkraft unserer Stadt Preußisch Oldendorf zu stärken.
Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen unserer Stadt und wirkt sich somit zum Nachteil aller Einwohnerinnen und Einwohner aus. Durch eine gute Finanzausstattung wird die Stadt in die Lage versetzt, vermehrt Aufgaben wahrzunehmen, die der Allgemeinheit dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Jost Egen
Bürgermeister