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Planwagen benötigen eine Genehmigung

Kreis Minden-Lübbecke, 16.05. 2011

Planwagen benötigen eine Genehmigung


Klassentreffen, Betriebsausflüge oder als Vatertagstour, mit Beginn der warmen Jahreszeit stehen Planwagen Fahrten durch den Kreis Minden-Lübbecke wieder voll im Trend. Die zum Teil urigen Anhänger sind in der Regel mit Sitzbänken und Tischen ausgestattet und werden von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine oder von Pferden gezogen. Bevor es losgeht und damit diese Fahrten auch zum Vergnügen für alle Beteiligten werden und bleiben, weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass diese Art der „Personenförderung“ grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden muss. Denn Planwagenfahrten fallen unter die normalen straßenrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Zulassung und der Fahrerlaubnis.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Der Anhänger muss für den Personentransport zugelassen und die Sicherheit der Fahrgäste muss jederzeit durch rutschfeste Stehflächen, Geländer und Brüstungen, Haltevorrichtungen sowie festverbundene Tische und Bänke gewährleisten sein. Der TÜV muss das Gefährt abnehmen. Zudem braucht der Fahrer der Zugmaschine entsprechend eine gültige Fahrerlaubnis sowie einen Busschein (Führerschein der Klasse D1E) wenn mehr als acht Personen befördert werden. Für Planwagenfahrten mit Pferden ist das deutsche Fahrerabzeichen erforderlich. Bei nicht Einhaltung der gesetzlichen Regelungen müssen die Fahrer mit empfindlichen Strafen rechnen. Außerdem kann eine solche Nutzung auch haftungsrechtliche Folgen für alle Beteiligten haben.

 

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