Perspektiven des selbständigen Wohnens von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Minden-Lübbecke, 18.09.2006
Seit dem 01. Juli 2003 ist die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Um eine veränderte Steuerung der Angebote und Kosten zu erproben, liegt die Zuständigkeit für stationäre und ambulante Hilfen für zunächst sieben Jahre in einer Hand bei den Landschaftsverbänden.
Im Auftrag des NRW-Sozialministeriums erfolgt die wissenschaftliche Begleitung dieser Zuständigkeitsveränderung durch das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE). Der Kreis Minden-Lübbecke dient dabei als eine von landesweit vier Projektregionen, in denen vertiefende Analysen durchgeführt werden.
Zur Stärkung des Ambulant Betreuten Wohnens im Kreis Minden-Lübbecke haben die Anbieter von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke erstmals eine gemeinsame Veranstaltungsreihe durchgeführt. Kooperationspartner waren der Kreis Minden-Lübbecke, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und das ZPE.
Zu Beginn der nun stattgefundenen Abschlussveranstaltung erläuterte Landrat Wilhelm Krömer in seinem Grußwort, dass das bestehende System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen auf dem Prüfstand stehe und eine veränderte Steuerung der Angebote und Kosten notwendig sei, um behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen. "Ob allerdings der in Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg der Übertragung der Zuständigkeit des Ambulant Betreuten Wohnens auf den überörtlichen Sozialhilfeträger, und damit ortsfern, der richtige ist, bleibt abzuwarten", so der Landrat.
Im Anschluss daran legte Landesministerialrat Manfred Feuß vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW die behindertenpolitischen Ziele der Landesregierung dar. Dabei beschrieb er, dass einer stetig wachsenden Zahl von Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, landesweit zu wenig ambulante Hilfen vor Ort zur Verfügung stünden. Als Zwischenfazit erklärte Herr Feuß, dass der eingeleitete Weg des Landes, die ausdrückliche Stärkung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen, richtig erscheine.
Die grundsätzliche Skepsis des Kreises Minden-Lübbecke gegenüber der Zuständigkeitsverlagerung auf die überörtliche Ebene stellte Kreisdirektorin Cornelia Schöder dar. Gleichwohl möchte der Kreis im Interesse der Menschen mit Behinderungen eng mit dem LWL zusammenarbeiten.
"Überörtlich planen und steuern, örtlich denken und handeln", so fasste Thomas Profazi, Referatsleiter Behindertenhilfe beim LWL, die Position und die bisherigen Maßnahmen des Landschaftsverbandes zusammen.
"Die deutliche Mehrheit der Menschen mit geistiger Behinderung, die wohnbezogene Hilfen bekommen, lebt in einer stationären Einrichtung", erklärte ZPE-Mitarbeiter Christof Stamm in seinem Vortrag. Um ein Umdenken von stationären zu ambulanten Versorgungsstrukturen zu erreichen, bedürfe es vielfältiger Lernprozesse bei allen Beteiligten.
Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte zunächst Pastor Frank Stefan vom Diakonischen Werk Minden als Vertreter der Anbieter, dass seitens der Träger die Zuständigkeit "in einer Hand" anfangs begrüßt wurde. Mittlerweile verstärke sich nach Aussage von Pastor Stefan allerdings der Eindruck, dass sich die Praxis sehr stark am Ziel der Kostensenkung orientiere.
Als Nutzer des Ambulant Betreuten Wohnens ermutigte Herr Matthias Heldt alle Menschen mit Behinderungen, diesen nicht immer ganz einfachen Weg in die Selbständigkeit zu gehen. "Durch das Ambulant Betreute Wohnen bin ich meiner Persönlichkeit näher gekommen", so Heldt.
Aus Mitarbeitersicht beschrieb Frau Martina Kemper-Gericke den Weg von der Fürsorge zur Assistenz. Sie stellte heraus, dass es in der ambulanten Betreuung mehr Verantwortungsbereiche gäbe, wie z. B. Behördengänge, Einkaufen und Geldangelegenheiten, die gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern des Ambulant Betreuten Wohnens erledigt werden.
Karin Schwier, deren geistig behinderte Tochter gerade aus dem Elternhaus ausgezogen ist und nun in einem stationär betreuten Wohnheim lebt, zeigte sich optimistisch, dass es ihrem Kind mit der notwendigen Unterstützung in ein paar Jahren gelingen werde, in einer eigenen Wohnung zu leben: "Für uns ist dieses Wohnheim eine Trainingsstation für die Zukunft." Selbstkritisch räumte sie ein, dass Eltern ihren Kindern manchmal zu wenig zutrauen.
In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurden die einzelnen Positionen und offenen Fragen geklärt und diskutiert.
Ansprechpartner:
Kreis Minden-Lübbecke, Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange, Herr Klaus Marschall, Tel. (0571) 807-2287, E-Mail: k.marschall@minden-luebbecke.de