Parkverbot auf den Schutzstreifen für Radfahrer
Die Verkehrsbehörde der Stadt Lübbecke informiert über eine Neuerung, die sich im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 1. September 2009 ergeben hat. So besteht auf den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn - kenntlich durch eine unterbrochene Markierungslinie mit dem Piktogramm "Radfahrer" auf der rechten Fahrbahnseite - nun ein gesetzliches Parkverbot.
Die bisher regelmäßig entlang dieser Angebotsstreifen vorhandene Halteverbots-Beschilderung ist aus diesem Grunde nicht mehr erforderlich und wird im Zuge des Abbaus von überflüssigen Verkehrszeichen entfernt. In Lübbecke befinden sich solche Schutzstreifen für Radfahrer entlang der Osnabrücker Straße und der Niedertorstraße.