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Datum: 26.03.2024

Osterfeuer in der Gemeinde Hüllhorst

Anmeldefrist für die Osterfeuer ist abgelaufen

In der Gemeinde Hüllhorst sind an folgenden Tagen Osterfeuer angezeigt worden:

Samstag, 30.03.2024:

Oberbauerschafter Str. 111, Heideweg 28, Sportplatz Holsen, Stiftsfeldstr. 13, Niedringhausener Str. 90, Bökenweg 23

Sonntag, 31.03.2024:

Gartenweg 42, Buchwiese 70, Großenberkener Str. DGH, Oberbauerschafter Str. 175, Mühlenbruchweg Forellenaufzucht, Ahlsener Str. 2, Regtbrink 59

Alle angezeigten Osterfeuer sind öffentliche Veranstaltungen und für jedermann zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Anzeigen mehr entgegengenommen werden. Das Abbrennen eines Osterfeuers ohne vorherige Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das Ordnungsamt der Gemeinde Hüllhorst ist berechtigt, im Vorfeld sowie auch während der Ostertage stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Sollte der Einsatz der Feuerwehr zum Ablöschen eines Osterfeuers nötig werden, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Hüllhorst, 25.03.2024

Der Bürgermeister

gez. Kasche

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