Osterfeuer in bisheriger Tradition können 2020 nicht stattfinden
Nach der sog. Corona-Schutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Hierauf weist die Gemeinde Stemwede in einer aktuellen Medieninformation hin. Hierbei handelt es sich um eine ausdrückliche Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen, die für alle Kommunen in NRW Geltung hat. Die Gemeinde ist gehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren. Der Außendienst des Ordnungsamtes der Gemeindeverwaltung ist hiermit bereits beauftragt worden. Grün- und Gartenabfälle können in ordnungsgemäßer Form einer Entsorgung zugeführt werden. Da der Kreis Minden-Lübbecke seine Annahmestelle an der Pohlschen Heide in Hille seit Anfang dieser Woche wieder geöffnet hat. Gleiches gilt für den Entsorgungsbetrieb Wüppenhorst in Oppenwehe sowie den Raiffeisen-Markt in Levern, die ebenso Grün- und Gartenabfälle entgegen nehmen.