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Datum: 25.02.2011

Osterfeuer im Rahmen der Brauchtumspflege


In den vergangenen Monaten hat es einige Veröffentlichungen im ´Rundblick Preußisch Oldendorf´ und in der Tagespresse über die rechtlichen Bestimmungen zum Abbrennen eines Osterfeuers gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Feuer verboten sind, mit denen der Zweck verfolgt wird, pflanzliche Abfälle aller Art zu entsorgen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Es besteht aber die Ausnahmeregelung an den Ostertagen, Brauchtumsfeuer zu entzünden, die im Rahmen einer für jeden zugänglichen, also öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. Es dürfen aber nur geeignete pflanzliche Rückstände verbrannt werden wie zum Beispiel unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z.B. beschichtetes / behandeltes Holz. Hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, Altreifen usw..

Es wird empfohlen, dass sich Vereine und Nachbargemeinschaften zur einer gemeinsamen öffentlichen Brauchtumspflege zusammenschließen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorgaben für die Osterfeuer in jedem Fall ausreichend eingehalten werden können, denn nicht überall sind die rechtlichen Voraussetzungen insbesondere bei den Mindestabständen zu Wohnhäusern usw. erfüllbar.
Bei der Stadt Preußisch Oldendorf sind bisher von folgenden Veranstaltern die vorgeschriebenen Anzeigen über ihre geplanten öffentlichen österlichen Brauchtumsfeuer eingegangen:

 

Veranstalter                                                   

Löschgruppe Börninghausen

Nachbargemeinschaft Dahlinghauser Straße

Nachbargemeinschaft Schlukenweg

Nachbargemeinschaft Zur Schirmke

Nachbargemeinschaft Auf der Dasslage

Sportfischereiverein Lübbecke

Nachbargemeinschaft Getmolder Straße

Oldtimerclub Getmold

Landjugend Preußisch Oldendorf

Nachbargemeinschaft Strukmeier

Dorfgemeinschaft Hedem

Löschgruppe Schröttinghausen

Nachbargemeinschaft Großer Teichweg

Nachbargemeinschaft Sachsenweg

Nachbargemeinschaft Lübbecker Straße

Nachbargemeinschaft Eimsiekstraße

Reiterverein Bad Holzhausen

Nachbargemeinschaft Schwagerhausen

Nachbargemeinschaft Babel

Nachbargemeinschaft Engerhauser Straße

Nachbargemeinschaft Bünder Straße

Nachbargemeinschaft Dreienortsweg

Nachbargemeinschaft Dielinger Weg

Nachbargemeinschaft Rumenstraße

Nachbargemeinschaft Ziegeleistraße

Nachbargemeinschaft Leverner Straße

Nachbargemeinschaft Grenzstraße

 

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Brennstelle

Osterkampsweg

Oberfeld

Schlukenweg

Zur Schirmke

Knoops Mühle

Hafenstraße

Osterhofweg

Schulstraße

Lübbecker Straße

Mühlenbrink

Teckelstraße

Kuckucksweg

Großer Teichweg

Sachsenweg

Lübbecker Straße

Kleifeld

Wiehenstraße

Schwagerhausen

Babel

Engershauser Str.

Bünder Straße

Dreienortsweg

Dielinger Weg

Rumenstraße

Ziegeleistraße

Leverner Straße

Grenzstraße




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