Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neuausweisung
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neuausweisung
des Naturschutzgebietes „Weseraue“
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Weseraue“ ist jetzt aufgrund der bei einer 1. Offenlegung im Oktober/November 2009 eingegangenen Bedenken und Anregungen von Bürgern und sogenannter Träger öffentlicher Belange von der Bezirksregierung Detmold überarbeitet worden.
Der aktualisierte Verordnungsentwurf einschließlich der zugehörigen Karten liegt nunmehr in der Zeit vom 04. Juni bis 05. Juli 2012 in der Kreisverwaltung Minden, Portastraße 13, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, erneut öffentlich aus. Die Unterlagen können dort montags bis donnerstags von 8 Uhr bis18 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie auch bei der Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, Zimmer A 227, während der Dienstzeiten - montags bis freitags von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr - eingesehen werden. Außerdem ist der Entwurf noch bei der Stadtverwaltung in Petershagen, Bahnhofstr. 63, Zimmer 29, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr ausgelegt.
Bedenken oder Anregungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten können in der Auslegungszeit beim Kreis Minden-Lübbecke oder bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Es handelt sich um ein ca. 756 ha großes Gebiet zwischen Petershagen/Lahde und der Landesgrenze bei Schlüsselburg/Wasserstraße. Das Gebiet umfasst in diesem Bereich die in weiten Mäandern fließende Weser und die darum befindlichen, überwiegend extensiv genutzten Grünlandbereiche, die kleinflächig mit anderen Biotopen, wie Feldgehölzen, Kleingewässern usw. durchzogen sind. Lediglich im Bereich Schlüsselburg wird es durch das NSG „Staustufe Schlüsselburg“ unterbrochen.
Das Gebiet ist ein zentraler, verbindender Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Weseraue“ und trägt damit maßgeblich zur Bedeutung des Vogelschutzgebietes als Brut-, Rast-, Mauser-, Nahrungs-, Durchzugs-, Rückzugs- und Überwinterungsgebiet bei.
Für Fragen steht Sibylle Wurm vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke
unter Tel. 0571 / 807-23340 zur Verfügung.