Inhalt

OWL-Jobcenter ziehen eine erste Bilanz des Teilhabechancengesetzes: Mehr als 2.300 langjährig Arbeitslose in den Arbeitsmarkt vermittelt

Für Menschen, die längere Zeit nicht erwerbstätig waren, ist die Rückkehr ins Arbeitsleben oft besonders schwer. Hier setzt die Förderung nach dem Teilhabechancen-Gesetz an. Nach den ersten drei Jahren, die es da Gesetz jetzt gibt, ziehen die Leitungen der sieben Jobcenter in OWL eine Zwischenbilanz. „Es ist wirklich erfreulich zu sehen, dass diese ja noch relativ neue Fördermöglichkeit schon Wirkung zeigt“, sagt Kathrin Falke, Leiterin des Amtes proArbeit – Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke. Arbeitgeber können hier Zuschüsse zu den Bruttopersonalkosten in Höhe von 50 bis 100 Prozent für die Dauer von zwei bis fünf Jahren erhalten, um Langzeitarbeitslosen Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Insgesamt haben die sieben Jobcenter in Ostwestfalen-Lippe seit Inkrafttreten der neuen Förderung 2019 bisher schon 2.331 Arbeitsverhältnisse gefördert. Fast die Hälfte, nämlich 1073 bzw. 46 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsverhältnisse sind in der gewerblichen Wirtschaft entstanden. Hier reichen die Aufgabenbereiche über Helfer in Produktion und Lager, Bau und Garten- und Landschaftsbau über die Pflege und Reinigung von Betriebsfahrzeugen und dem Taxifahrer bis hin zum Einsatz in Gastronomie und in Pflegeeinrichtungen. „Über den hohen Anteil der gewerblichen Wirtschaft freuen wir uns besonders, da hier die Übernahme in eine Anschlussbeschäftigung besonders hoch ist“, so Amtsleiterin Kathrin Falke. Ein eigens über das Programm finanziertes Coaching hilft dabei, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

14 Prozent der Arbeitsverhältnisse (in Summe 320) sind bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet und hier vor allem in der Seniorenbetreuung, in Pflegeeinrichtungen, bei der Auslieferung von Essen, bei Kleiderkammern und Tafeln. Sie leisten damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Gleiches gilt für die bei öffentlichen Arbeitgebern Beschäftigten (12 Prozent), die dort überwiegend als Unterstützung der Schulhausmeister, in der Grünpflege öffentlicher Anlagen und in den Küchen der Kindertagesstätten beschäftigt sind. Die weiteren 28 Prozent der geförderten Arbeitsverhältnisse leisten ihren Dienst in Projekten kleinerer und größerer Beschäftigungsträger, wie die Mitarbeit in Gebrauchtwarenkaufhäusern, die Abholung und Aufarbeitung von Möbeln und Fahrrädern, die Pflege und Reinigung von Wohnquartieren und öffentlichen Anlagen. Insgesamt tragen die neuen Förderinstrumente somit auf breiter Ebene dazu bei, den Arbeitskräftebedarf, der sich quer durch nahezu alle Wirtschaftsbereiche zieht, zu verringern.

Info/Übersicht Zahlen OWL:

Arbeitsaufnahmen in geförderte Beschäftigung

Gewerbliche Wirtschaft

Träger der Wohlfahrtspflege

Kommunen und Eigenbetriebe

Beschäftigungsträger

§ 16 e SGB II:

zweijährige Förderung für mind, zweijährige Arbeitslose: 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50%.

394

38

18

45

§ 16 i SGB II: fünf Jahre Förderung für Langzeitleistungsbezieher (mindestens 6 Jahre), 2 Jahre 100%, dann 90, 80, 70 %

679

282

254

624

Zusammen

1.073

320

272

669

Info/Übersicht Zahlen Kreis Minden-Lübbecke:

Arbeitsaufnahmen in geförderte Beschäftigung

Gewerbliche Wirtschaft

Träger der Wohlfahrtspflege

Kommunen und Eigenbetriebe

Beschäftigungsträger

§ 16 e SGB II:

zweijährige Förderung für mind, zweijährige Arbeitslose: 1. Jahr 75 %, 2. Jahr 50%.

49

33

0

25

§ 16 i SGB II: fünf Jahre Förderung für Langzeitleistungsbezieher (mindestens 6 Jahre), 2 Jahre 100%, dann 90, 80, 70 %

102

62

21

78

Zusammen

151

95

21

103

Mit ihrer Beratung und Vermittlung haben die Jobcenter in der Region OWL unterm Strich 2.331 (Kreis Minden-Lübbecke: 370) ehemals langjährig Arbeitslosen eine Chance ermöglicht, wieder in den Beruf zurück zu finden. Das ist ein erster vielversprechender Aufschlag. Bereits in den ersten drei Jahren sind 148 (Kreis Minden-Lübbecke: 53) Arbeitsverträge unbefristet verlängert worden und die Abbruchquoten – wenn also ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Zusammenarbeit vorzeitig beendet – sind extrem gering.  „Daher gilt ein besonderes Dankeschön allen beteiligten Arbeitgebern der Region, die sich auf das neue Instrument einlassen und insbesondere auch weitere Qualifizierungsbedarfe im Betrieb aufgreifen“, sagt Kathrin Falke. Mittel- und langfristiges Ziel über die Förderung hinaus ist eine dauerhafte und nachhaltige Integration als Arbeits- oder sogar als Fachkraft auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Die Höhe und Dauer der Förderung wird individuell festgelegt und hängt von der Dauer der vorhergehenden Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges ab. Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Minden-Lübbecke erteilt im Amt proArbeit Jobcenter Frau Anja Köhler, Tel. 0571/807 13603, E-Mail: a.koehler@minden-luebbecke.de.

Offen ist derzeit noch, wie es mit dem Förderinstrument weitergeht; der Referentenentwurf zum neuen „Bürgergeld“ sieht vor, dass das Teilhabechancengesetz, das zunächst bis 2024 befristet ist, fortgesetzt werden soll – entscheidend aus Sicht der Praxis wird sein, wie die Bundesregierung die weitere Förderung finanziell ausstattet. Die Diskussion dazu zwischen Finanz- und Arbeitsministerium in Berlin ist eröffnet.

nach oben zurück