Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen
Am 1. Januar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Damit gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, z. B. auch im Rathaus und den städtischen Einrichtungen, ein konsequentes Rauchverbot. Besonderes Anliegen des Gesetzgebers ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens zu verbessern. Wichtig ist es dem Gesetzgeber auch, dass vor allem in Gesundheitseinrichtungen klare Regelungen bestehen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat auf einer Internetseite die wichtigsten Informationen zum geltenden Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) veröffentlicht. Unter www.nichtraucherschutz.nrw.de stehen neben dem Gesetzestext und dessen Begründung auch umfangreiche Fragen und Antworten zum Thema zur Verfügung.