Neuwahlen beim Seniorenbeirat der Stadt Lübbecke
Vorschlagslisten können ab sofort angefordert werden
Der Seniorenbeirat versteht sich als Anwalt aller älteren Menschen in Lübbecke. Er entwickelt Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und berät den Rat der Stadt und dessen Ausschüsse, Verwaltung, Verbände und sonstige Träger von Altenhilfemaßnahmen. Er hat das Recht, an den Rat der Stadt Anträge und Anfragen zu stellen, die ältere Menschen in unserer Stadt betreffen. Darüber hinaus entsendet er in verschiedene Ausschüsse sachkundige Einwohner. Die Wahlzeit des aktuellen Seniorenbeirates der Stadt Lübbecke endet am 20. Oktober. Die für die Neuwahl notwendigen Vorschlagslisten gibt es ab sofort in der Stadtverwaltung.
Der Seniorenbeirat besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: Acht Mitglieder, die als Vertreter der Altentagesstätten, Seniorenclubs, Seniorenvertretungen, Parteien oder Wählergruppen oder als Einzelbewerber gewählt werden sowie aus einem Mitglied als Vertreter der Altenheimbeiräte aus den Altenpflegeheimen der Stadt Lübbecke. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Seniorenbeirat je ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, zwei Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lübbecke an.
In den Seniorenbeirat gewählt werden können nur Delegierte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jede Altentagesstätte, jeder Seniorenclub, jede Seniorenvereinigung, Seniorenvertretung, Partei im Sinne von Artikel 21 Grundgesetz und Wählergruppe im Sinne des Kommunalwahlgesetzes (Institutionen) kann pro 25 Senioren, die Mitglieder oder Besucher der genannten Institutionen sind, einen Delegierten entsenden. Die Vorschlagslisten müssen von 25 Senioren unterschrieben sein, die ebenfalls 60 oder älter sind. Senioren, die keiner Institution angehören, haben die Möglichkeit, sich selbst oder einen anderen Senioren als Delegierten vorzuschlagen. Auch hier müssen 25 Unterschriften von Senioren vorliegen.
Die Vorschlagslisten sind bei der Stadtverwaltung Lübbecke, Zimmer 415, Kreishausstr. 2-4 erhältlich. Sie können auch telefonisch unter 05741/276-165 angefordert werden. Die Vorschlagslisten sind spätestens bis zum 3. November bei der Stadtverwaltung Lübbecke einzureichen. Die Delegierten wählen danach in einer öffentlichen Versammlung, die für den 25. November vorgesehen ist, aus ihrer Mitte die acht stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirates und deren Stellvertreter. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet die Stadtverwaltung unter der angegebenen Telefonnummer.