Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Levern) der Gemeinde Stemwede
Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I der Gemeinde Stemwede, der die Gemeindeteile Levern, Sundern, Destel, Niedermehnen und Twiehausen umfasst, ist abgelaufen. Die bisherige Schiedsperson hat erklärt, für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung zu stehen.
Aus diesem Grunde wird eine Neuwahl erforderlich. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde Stemwede. Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in- und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Einzelheiten bezüglich der Aufgaben der Schiedsperson regeln das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Schiedsperson sollten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie sollten das 30., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und in dem Schiedsamtsbezirk, für den sie tätig werden, ihren Wohnsitz haben.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird hiermit die Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Levern) der Gemeinde Stemwede bekannt gemacht.
Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum
31. Januar 2020
bei der Gemeinde Stemwede, Buchhofstraße 13, 32351 Stemwede-Levern, Rufnummer 05745/78899-905, Herrn Bahnemann, bzw. Rufnummer 05745/78899-912, Herrn Gräber, oder per Mail an info@stemwede.de zu melden.