Neufassung der Entgeltordnung der Stadt Espelkamp für Sportanlagen
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f) der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Espelkamp am 28. Februar 2024 einstimmig mit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende Satzung beschlossen. Die Entgeltordnung ist hier im vollen Wortlaut veröffentlicht:
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