Denkmalförderprogramm der Stadt Preußisch Oldendorf für kleinere private denkmalpflegerische Maßnahmen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Preußisch Oldendorf zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen Fördermittel in Höhe von 8.000 € gewährt. Da die Stadt zusätzlich 2.000 € bereitstellt, stehen in diesem Jahr im Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf insgesamt 10.000 € für die Denkmalförderung zur Verfügung. Gefördert werden kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an Baudenkmälern,technischen Denkmälern und Bodendenkmälern sowie die Erstellung von Gutachten zu schwierigen denkmalpflegerischen Einzelfragen. Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für die Antragstellung liegt bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 400 €. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Neuerdings dürfen auch Zuschüsse für Denkmäler im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften gewährt werden. Hier beträgt der Fördersatz 30 %. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn vor Bewilligung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und die Ausführung in Abstimmung mit der Stadt Preußisch Oldendorf und dem LWL erfolgt. Private Bauherren und Kirchengemeinden, die eine kleinere denkmalpflegerische Maßnahme an ihrem denkmalgeschützten Objekt oder die Beauftragung eines Gutachtens geplant haben, können bis zum 31.05.2020 einen formlosen Zuschussantrag bei der
Stadt Preußisch Oldendorf, Untere Denkmalbehörde, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, einreichen.
Dem Antrag sind eine Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme,ein Kostenvoranschlag und Fotos beizufügen. Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Große-Dunker,b.grosse-dunker@preussischoldendorf.de.