Neuer Beitrag des Stadtchronisten: Geburtsbriefe aus Lübbecke
Neben Stadtbuch und Bürgerbuch gehören weitere Amtsbücher zu den wertvollen Archivalien des Lübbecker Stadtarchivs. In der vorliegenden Darstellung wird auf ein Amtsbuch aus dem 17. Jahrhundert Bezug genommen. Es ist bei einer Laufzeit von 1628 bis 1653 chronologisch geordnet und hält gerichtliche und verwaltungsinterne Vorgänge in Protokollform fest. Dazu gehört auch die Ausstellung von Geburtsbriefen durch die Stadtverwaltung.
Ein Geburtsbrief, selten als „testimonium natale“ bezeichnet, war zu beantragen, sobald der Antragsteller plante, sich in einer anderen Stadt niederzulassen, um dort das Bürgerrecht zu erwerben. Der Inhalt von Geburtsbriefen wird in dem genannten Amtsbuch in Kurzform wiedergegeben. Ein guter Leumund gehörte zu den Voraussetzungen. Der Geburtsbrief bestätigte die eheliche Geburt unter Nennung der Namen und Herkunft der Eltern, wobei die Mutter immer unter ihrem Mädchennamen erscheint. Die Ausstellung eines Geburtsbriefes war gebührenpflichtig, was in den Protokollen gewöhnlich nicht erwähnt wird. Nachdem der Antragsteller den Geburtsbrief erhalten und die Stadt verlassen hatte, hatte er das Bürgerrecht in seiner Heimatstadt aufgegeben ...Den vollständigen Artikel des Stadtchronisten Helmut Hüffmann können Sie hier nachlesen.