Neuer Beitrag des Stadtarchivars: Ein Schnatgang um die Lübbecker Bürgerjagd
Am 27. August 1819 verfügte die Regierung Minden auf Veranlassung des Rahdener Landrates von dem Bussche die Verpachtung der Lübbecker Bürgerjagd. Der Landrat hatte in ein Wespennest gestochen. Die Bürger waren außer sich und pochten auf ihre verbrieften Rechte. Alle seit 1581 ergangenen Rechtsentscheide wurden dem Oberlandesgericht Paderborn vorgelegt – ohne Erfolg. Schließlich wandten sich die Bürger direkt an Justizminister v. Kircheisen in Berlin. Das Beharren auf alten Gerechtsamen führte zum Erfolg, den auch einige juristische Winkelzüge des Rahdener Landrates nicht verhindern konnten.
„Das Recht der Bürger in der Feldmark und dem Berge zu jagen, ist so alt, als die Stadt selbst“, bemerkte Bürgermeister Wilmanns 1835, als Domherr Freiherr Carl von der Recke auf Obernfelde sich wieder einmal über die Bürgerjagd erregte. In seinen Augen war die Jagd eine Standesangelegenheit und nur dem Adel vorbehalten. Wieder einmal wurden Gerichte bemüht. Wieder einmal wurde die Rechtmäßigkeit der Bürgerjagd bestätigt.
Während der Auseinandersetzungen in den Jahren 1819 – 1824 drangen die Lübbecker Bürger auf einen Schnatgang, der protokollarisch festgehalten werden sollte. Außerdem sollte eine Karte angefertigt werden. Das Protokoll, angefertigt von Bürgermeister Kind, ist von außergewöhnlicher Genauigkeit. Nicht nur Wege, Schlagbäume und Haltepunkte sind festgehalten, sondern auch persönliche Begegnungen, Beobachtungen und die Einflüsse der Witterung ...
Den vollständigen Artikel des Stadtarchivars Helmut Hüffmann können Sie hier nachlesen.