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Neue Verordnungen für drei Naturschutzgebiete in Rahden/Stemwede

Kreis Minden-Lübbecke, 29.04.2009


Entwürfe liegen aus

Die Naturschutzgebiete „Weher Fledder“ in Rahden sowie „Lever Teich/Lever Bruch“ und „Rethlage“ in Stemwede sollen neu ausgewiesen werden. Die Verordnungsentwürfe einschließlich der Übersichts- und der Naturschutzkarten liegen vom 08. Mai  bis 08. Juni 2009 aus:

Beim Bürgerservice der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke, Portastraße 13 in 32423 Minden.
Montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr.

Bei der Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, Zimmer A 227

und bei der Stadtverwaltung in Rahden bzw. der Gemeindeverwaltung in Stemwede-Levern zu den dort jeweils üblichen Öffnungszeiten.


Bedenken oder Anregungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten können während der Auslegungszeit beim Kreis Minden-Lübbecke oder bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die drei Naturschutzgebiete gehören zu einer größeren Gruppe von Gebieten in NRW, bei denen vor 20 Jahren das Schwerpunktziel „Grünlandschutz und Erhaltung von Feuchtwiesen“ verfolgt wurde. Diese Bereiche beherbergen eine ausgesprochen artenreiche Pflanzenwelt, beispielsweise mit Sumpfdotterblume, Kuckucks-Lichtnelke und Wiesen-Schaumkraut als auffälligen Charakterarten. Aber auch Raritäten wie Knabenkräuter, Kiebitz, Großer Brachvogel und Weißstorch, Amphibien und eine reichhaltige Insektenwelt sind auf diesen Lebensraum angewiesen.

Für Fragen steht Dagmar Diesing vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke unter Tel. 0571 / 807-2335 zur Verfügung.

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