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Neue Kennzeichnungsverordnung für Pferde

Minden-Lübecke, 16.08.2010

Neue Kennzeichnungsverordnung für Pferde


Alle Equiden, das sind Einhufer wie Pferde, Ponys oder Esel, benötigen seit Mitte des Jahres einen sogenannten Equidenpass. Der Equidenpass enthält Namen und Anschrift des Besitzers und Informationen zur Identifizierung des Tieres. Des Weiteren müssen Tiere, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, mit einem unter die Haut implantierten Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. Ein Transponder ist ebenfalls für Equiden vorgeschrieben, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden, und für die bisher noch kein Equidenpass ausgestellt wurde. Pferde, die vor dem diesem Datum geboren wurden und schon einen Equidenpass haben, brauchen zusätzlich keinen Transponder.

Diese Regelungen gelten unabhängig vom Verwendungszweck der Tiere. Alle Pferdehalter sind betroffen, egal, ob sie ein Zucht-, Sport- oder Freizeitpferd, Esel oder Pony halten. Für Halter von Pferden, die in Zucht- oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und die Durchführung der Kennzeichnung und die Ausstellung der Equidenpässe.

Halter, die keinem Pferdezucht- oder Pferdesportverband angeschlossen sind, wenden sich an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Warendorf, Tel.: 02581 / 6362-199. Voraussetzung für das Tätigwerden der FN ist, dass der Tierhalter seine Equiden bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse NRW - Nevinghoff 6, 48147 Münster, Tel.: 0251 / 289 820, Fax: 0251 / 289 8230, E-Mail: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de, Internet: www.tierseuchenkasse.nrw.de, angezeigt hat.

Auf Anforderung versendet die Deutsche Reiterliche Vereinigung Transponder in der benötigten Anzahl an den Tierhalter. Nach Implantation des Transponders durch einen Tierarzt kann die Ausstellung des Passes erfolgen. Die Ausgabe von Transpondern und die Ausstellung der Equidenpässe sind kostenpflichtig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung stellt auf ihrer Internetseite www.pferde-aktuell.de unter FAQ EQUIDENPASS umfangreiche Informationen und Bestellformulare bereit.

Auch das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke erteilt unter Tel.: 0571 / 807 -2701 Auskünfte zu dem Thema.

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